Abmahnung durch Waldorf Frommer: „Siren Charms“ (Musikalbum der Gruppe In Flames)

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Das neue und somit elfte Studio Album der Melodic Death Metal-Band In Flames mit dem Namen „Siren Charms“ wurde am 5. September veröffentlicht. Aufgenommen wurde es im Dezember 2013 in den Hansa Studios in Berlin. Ihr vorheriges Album „Sounds of a Playground Fading“ wurde in Schweden mit Gold ausgezeichnet und konnte internationale Erfolge verbuchen.

Da freuen sich viele Metal-Fans und laden sich das Album über File-Sharing Netzwerke herunter.

Wer allerdings der Meinung ist, dass Filesharing-Börsen (p2p, Torrent) eine günstige Alternative zum Kauf von Filmen, Musik oder Computerspielen darstellen, der dürfte seine Ansicht schnell ändern.

Berichten zufolge mahnt Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem „Siren Charms“ von In Flames ab.

Was können Sie tun?

  • Die absichtlich kurz gesetzten Fristen sollen Sie irritieren und dazu bringen, vorschnell zu handeln. Lassen Sie das nicht zu. Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.
  • Erfolgen sollte auf alle Fälle eine Reaktion auf die Abmahnung. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.
  • Wenn nicht Sie – kommt jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis in Betracht, die Rechtsverletzung begangen zu haben?
  • In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen teilweise lebenslang zu Vertragsstrafen führen können.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!
  • Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich einzelne Musiktitel oft auch auf anderen Tonträgern wie Samplern und Compilations, z. B. „Bravo Hits“ oder sogenannten „German Top 100 Single Charts“-Containern, befinden. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass es für ein konkretes Musikstück mehrere Rechteinhaber gibt, wobei jeder einzelne dasselbe Werk durch Kanzleien abmahnen lassen kann. Es besteht von daher die Gefahr von Folgeabmahnungen.
  • Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.
  • Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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