Abmahnung durch Waldorf Frommer: „Supernatural“ (Folge: „The Things We Left Behind“)

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Immer häufiger werden einzelne oder mehrere Folgen von TV-Serien abgemahnt. So z. B. bei „The Simpsons“, „Crossing Lines“, „Arrow“, „Modern Family“, „How I Met Your Mother“, „The Vampire Diaries“, „Homeland“, „The Americans“, „Sons of Anarchy“, „New Girl“ ...

Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer aktuell erneut im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH eine Serie ab. Es handelt sich dabei um eine im Raum stehende Urheberrechtsverletzung an der 9. Folge der 10. Staffel der Serie „Supernatural“ durch das unbefugte Verbreiten in Torrent-Filesharing-Tauschbörsen bzw. Peer-to-Peer-Netzwerken.

Die betroffene Folge ist „The Things We Left Behind“. Vorsicht: Es besteht die Gefahr, zukünftig auch wegen einer anderen Folge abgemahnt zu werden.

Weitere Folgen der zehnten Staffel sind:

Folge 01 „Black“
Folge 02 „Reichenbach“
Folge 03 „Soul Survivor“
Folge 04 „Paper Moon“
Folge 05 „Fan Fiction“
Folge 06 „Ask Jeeves“
Folge 07 „Girls, Girls, Girls“
Folge 08 „Hibbing 911“
Folge 09 „The Things We Left Behind“
Folge 10 „The Hunter Games“
Folge 11 „There’s No Place Like Home“
Folge 12 „About a Boy“
Folge 13 „Halt & Catch Fire“
Folge 14 „The Executioner’s Song“

Folgendes wird von den Adressaten der Abmahnschreiben verlangt:

Innerhalb einer Frist von wenigen Tagen soll eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung unterschrieben sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten gezahlt werden. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von üblicherweise 519,50 Euro (pro Folge) sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Nützliche Tipps für die Empfänger der „The Things We Left Behind“-Abmahnung:

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.

Auf jeden Fall sollte eine Reaktion auf die Abmahnung erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Rufen Sie die gegnerische Kanzlei nicht an. Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne.

Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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