Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen „Der große Trip - Wild“

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Die 20 Century Fox Home Entertainment GmbH lässt urheberrechtliche Abmahnung durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) aussprechen. Gegenstand der Abmahnung ist das Drama des Regisseurs Jean-Marc Vallèe „Der große Trip – Wild“. Dieses sollen die abgemahnten Anschlussinhaber über ihren Internetanschluss über ein Peer-to-Peer Netzwerk widerrechtlich verbreitet haben, in dem das Drama „Der große Trip – Wild“ den Nutzern selbigem unerlaubt zum Download angeboten worden sei. Die Betroffenen werden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer – http://www.abmahnhelfer.de/waldorf-frommer-abmahnung – gibt es?

In den Filesharing-Abmahnungen heißt es regelmäßig, dass die Urheberrechtsverletzung durch ein eingeschaltetes Ermittlungsunternehmen dem jeweiligen Anschlussinhaber zugeordnet werden konnte. Hat das Ermittlungsunternehmen keinen Fehler gemacht, können Sie sich bei dem Erhalt einer Abmahnung regelmäßig sicher sein, dass über ihren Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung an dem Film „Der große Trip – Wild“ veranlasst wurde. Auch wenn vorab eine Vermutung besteht, dass Sie als Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung als Täter begangen haben, heißt das jedoch nicht, dass Sie pauschal haften. Gegenteilig, können Sie beweissicher darlegen, dass eine ernsthafte Möglichkeit besteht, dass nicht Sie sondern ein eigenverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Der große Trip – Wild“ begangen hat, ist die Vermutung bereits erfolgreich widerlegt. Somit kann zumindest erst mal die Schadensersatzforderung wirksam zurückgewiesen werden.

Ist eine Täterhaftung ausgeschlossen, kann der Anschlussinhaber noch als sogenannter Störer in Anspruch genommen werden. Dieser kann aufgefordert werden, wie auch der Täter, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie die angefallenen Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Kann auch eine Störerhaftung ausgeschlossen werden, so sind Sie natürlich nicht verpflichtet den Forderungen nachzukommen.

Welcher Haftungsumfang oder ob sogar eine vollständige Haftungsbefreiung vorliegt muss an Hand des Einzelfalles festgestellt werden. Daher sollte bei dem Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Der große Trip – Wild“ vor jeglicher Reaktion ein fachkundiger Rechtsanwalt aufgesucht werden, der den ihm vorgelegten Fall auf Verteidigungsmöglichkeiten und auf die Rechtmäßigkeit der Forderungen hin überprüfen kann. Vorher sollten Handlungen wie Zahlung, Abgabe einer Erklärung oder gar Kontaktaufnahme mit der Gegenseite nicht erfolgen. Dadurch kann die gegebenenfalls gute Ausgangsposition erheblich verschlechtert werden.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer 030 / 965 35 854 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf der Website www.abmahnhelfer.de vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de


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