Abmahnung: F3S Rechtsanwälte im Auftrag von Dominik Dinger wegen der Wortmarke „Dinger-Design“

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Abmahnung der F3S Rechtsanwälte aus Heidelberg im Auftrag von Dominik Dinger wegen der unerlaubten Nutzung der Wortmarke „Dinger-Design“

Die F3S Rechtsanwälte aus Heidelberg vertreten die Interessen von Herrn Dominik Dinger, der Inhaber der Rechte an der geschützten Wortmarke „Dinger-Design“ (Registernr.: 302019204284) ist. Er ist ausschließlicher Inhaber der Wortmarke für die Klasse 16, somit unter anderem für Sticker und Aufkleber. Aktuell verschickten die F3S Rechtsanwälte eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen dieser Markenrechte durchgesetzt werden soll.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, Amazon Angebote erstellt zu haben, in denen er Aufkleber unter der Bezeichnung „Dinger-Design“ verkaufe, ohne hierzu berechtigt zu sein. Dabei soll es sich zudem um Plagiate handeln. Dies stelle nach Ansicht der F3S Rechtsanwälte eine Markenrechtsverletzung dar.

Die F3S Rechtsanwälte fordern aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, eine vorformulierte Erklärung liegt dem Schreiben bereits bei. Außerdem wird Auskunftserteilung und Schadensersatz gefordert. Zudem wird der Ersatz der bisher entstandenen Rechtsanwaltskosten, die sich an einem Gegenstandswert von 50.000 Euro bemessen, verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Die Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. 


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