Aktuell macht die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft aus Hamburg durch Abmahnungen für die Savoy Film GmbH, bspw. für den Film „Hetzjagd - Lauf um dein Leben", für die MIG - Film GmbH für den Film „Die Wikinger 2 - Die Söhne Odins", für die Kinostar Theater GmbH, Stuttgart, aber nun auch für Musik, „Michael Mind Project - Feel Your Body", der Künstler Frank Bülles aus Aachen und Jens Kindervater aus Herzogenrath von sich Reden. Erstaunlich ist die hohe Anzahl der mir vorgelegten Abmahnungen, da die Kanzlei meines Erachtens erst seit einem Monat auf dem Gebiet des Urheberrechts mit Abmahnungen auftritt.
Das Schema ist in allen Abmahnungen gleich. Auf 16 Seiten, inklusive des Auskunftsbeschlusses, werden der Unterlassungs-, Erstattungs- und der Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Hierbei wird die Rechtsprechung nur einseitig dargestellt. So wird die aktuelle BGH-Entscheidung zwar angeführt, aber nicht mitgeteilt, dass der BGH ausdrücklich klargestellt hat, dass die IP-Adresse keine mit eBay vergleichbare Identifikationsfunktion besitzt. Weiter erging diese Entscheidung zu einem ungeschützten WLAN. Ob sich die entwickelten Rechtsgrundsätze zum Unterlassungsanspruch übertragen lassen, ist daher weiter fraglich. Die rechtlichen Themen WLAN-Haftung, Haftung für Minderjährige, Haftung für Dritte werden nur aus der gläubigergünstigen Sichtweise der Rechtsprechung dargestellt werden. Zu dieser Problematik verweise ich auf einen Artikel auf meiner Homepage zum Thema Filesharing allgemein.
Es wird die Abgeltung der Forderung bei Zahlung von 850,00 EUR für Filme bzw. für einen Musiktitel 450,00 EUR und die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung im Entwurf vorgeschlagen.
Hier sollten Sie vorsichtig sein, da die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eine Wirkung von 30 Jahren entfaltet, ein Schuldeingeständnis bedeutet und bei der Abmahnung wegen des Musiktitels Folgeabmahnungen drohen, da hier ein so genannter Chartcontainer betroffen ist. Ich biete hier Vorsorgemaßnahmen an.
Im Falle der Urheberrechtsverletzung ist die Abgabe der Unterlassungserklärung ratsam, jedoch sollte sie durch einen fachkundigen Rechtsanwalt modifiziert werden, um kein tatsächliches Anerkenntnis zu schaffen und Folgeabmahnungen zu umgehen, bzw. von vornherein eine einheitliche Linie zu vertreten.
Soweit Sie eine Abmahnung der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft erhalten haben, können Sie sich an mich wenden. Ich helfe Ihnen bei der Verteidigung und werde das Problem für Sie individuell lösen. Soweit Sie Fragen zu den Kosten haben, können Sie mich gerne kontaktieren.
Ihr Rechtsanwalt
Thilo Zachow
Hauptsitz Chemnitz
Zweigstellen in Berlin und Dresden, 7 Tage - 24 h. 0351 426 44 11
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