Abmahnung FAREDS für Track by Track Records wegen Michael Mind Project feat Dante Thomas - Nothing

  • 2 Minuten Lesezeit

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Track by Track Records UG (haftungsbeschränkt) aus Aachen vor. Die Firma Track by Track Records UG (haftungsbeschränkt) wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg. In der Abmahnung lasst die Firma Track by Track Records UG (haftungsbeschränkt) durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorwerfen, über den Internetanschluss des Abgemahnten in einer Internettauschbörse den Musiktitel „Michael Mind Project feat Dante Thomas - Nothing Lasts Forever" illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten zu haben. In der Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, die betreffende Datei unverzüglich von dem Rechner zu entfernen und zur Abgeltung der entstandenen Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten einen reduzierten Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR zu überweisen.

Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist nach derzeitiger Rechtslage zeitlich unbegrenzt gültig und stellt im Zweifel ein Schuldeingeständnis dar. Lassen Sie sich zuerst beraten und überprüfen, ob und in welchem Umfang die der Abmahnung als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muss. Selbst wenn Sie den gerügten Verstoß selbst nicht begangen haben, kann es ratsam sein, eine entsprechend formulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden. Überweisen Sie auch nicht einfach und unverlangt einen Betrag in Höhe von 100,00 EUR an die gegnerischen Anwälte. Die Voraussetzungen des so genannten 100,00 EUR Paragrafen (97 a II UrhG) liegen nach derzeitigem Stand der herrschenden Rechtsprechung nicht vor.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Herzliche Grüße, Ihre Virabell Schuster


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Virabell Schuster

Beiträge zum Thema