Abmahnung Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt

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Im April 2012 haben Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis und Matthias Haß der von ihr betrauten Rechtsanwaltsgesellschaft Fareds den Auftrag erteilt, ermittelte Rechtsverletzungen an dem  Musikwerk Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt einer zivilrechtlichen Verfolgung im Rahmen einer ausgesprochenen Abmahnung zuzuführen.

Im  Rahmen der Abmahnung wird eine Verhaltensweise des Abgemahnten gerügt. Die Abmahnung verfolgt das Ziel, den Abgemahnten künftig zum Unterlassen seines rechtswidrigen Verhaltens zu bewegen. In der Praxis kommen Abmahnungen am häufigsten bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen, Markenrechts- und Urheberrechtsverletzungen, sowie im Arbeitsrecht vor. Gerade im Hinblick auf die Abmahnungen im Urheberrecht ist zu beobachten, dass mit der wachsenden Verbreitung von immer leistungsfähigeren Internetverbindungen auch die Zahl der Abmahnungen in den letzten Jahren zugenommen hat.

Zunehmend haben Rechteinhaber ein Interesse an einer zeitnahen Verfolgung von Rechtsverstößen an Werken aus Ihrem Rechtskatalogbestand. Das Internet bietet u. a. auch den Nährboden für rechtswidrige Tauschbörsenaktivitäten. Daher lassen etwa Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis und Matthias Haß im April 2012 durch die bevollmächtigte Anwaltskanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg wiederholt Urheberrechtsverletzungen an dem Musikstück Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt abmahnen. Die betraute Rechtsanwaltskanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes bereits für zahlreiche Rechteinhaber aus der Medien- und Unterhaltungsbranche tätige Kanzlei. Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis und Matthias Haß greifen mit der Abmahnung Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt zum Ersten mal auf die Dienstleistungen der Rechtsanwaltsgesellschaft Fareds zurück.

Im Zusammenhang mit der Abmahnung muss man das in Deutschland geltende Urheberrecht verstehen. Zunächst ist festzuhalten, dass Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst für ihre Werke Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) genießen. Zu geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören mitunter: Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme; Werke der Musik; pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst; Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke; Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden; Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden; Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen. Der Track Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt ist erst seit dem 17.02.2012 als Download auf verschiedenen Musikvertriebsplattformen angeboten worden. Als Musikwerk unterfällt Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt den geschützten Werken der Wissenschaft und Kunst und damit untersteht er unweigerlich dem Schutz des UrhG.

Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis und Matthias Haß sind die Texter und Komponisten des Musikwerkes und damit dessen Urheber. Neben dem Urheber unterfallen den ausübenden Künstlern Rechte an einem Musikwerk, jedoch beschränken sich die Rechte der Interpreten auf das Recht der Anerkennung als ausübender Künstler, das Entstellungs- oder Beeinträchtigungsverbot sowie körperliche und unkörperliche Verwertungsrechte nach §§ 77 f. UrhG. Das den Urhebern zustehenden Recht schützt diese in all ihren geistigen und persönlichen Beziehungen zum Musikwerk, sowie in der Nutzung des Musikwerkes und zugleich dient es ihrer Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des von ihnen geschaffenen Werkes.

Einem Empfänger der Abmahnung Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt durch die Anwaltskanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die im Auftrage der Herren Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis und Matthias Haß versandt worden ist, wird regelmäßig vorgeworfen, den Track über eine so genannte Peer-To-Peer Tauschbörse im Internet Dritten öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die besondere Eigenheit der Peer-To-Peer-Software ist jedoch, dass mit dem Herunterladen einer Datei, wie beispielsweise jenem Musikstück Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt, diese Datei den aktiven Nutzern der Tauschbörse gleichzeitig ebenfalls zum Download angeboten wird. Dies stellt einen Verstoß gegen die Rechte der Rechteinhaber Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis und Matthias Haß dar.

Dementsprechend macht die betraute Anwaltskanzlei Fareds für Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis und Matthias Haß Ansprüche aus § 97 UrhG gegenüber dem Inhaber des Internetanschlusses, von dem der Verstoß an dem Musiktrack Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt begangen wurde, geltend. Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt ist die jüngste Singleauskopplung aus dem Mitte März in Deutschland veröffentlichten Musikalbum Stefanie Heinzmann - Stefanie Heinzmann. Aufgrund seiner Aktualität ist der Song Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt auch auf diversen Compilations (wie etwa der inoffiziellen Musikzusammenstellung German Top 100 Single Charts vom 09.04.2012) enthalten. Doch schon vor dem deutschen Vertriebsstart fand der Poptrack Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt auch seinen Weg auf die Festplatten zahlreicher Computer im Bundesgebiet. Denn der Track machte bereits vor seinem Veröffentlichungsdatum im Internet die Runde. Der § 97 UrhG bestimmt, dass derjenige, der das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht. Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Den Herren Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis und Matthias Haß fällt als Urheber des Werks der Schutz des Urheberrechtsgesetzes zu. Ihnen obliegt die Wahl, auf welche Art und Weise eine Verwertung an dem Musikstück Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt stattfinden soll.

In der Abmahnung Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt fordert die Hamburger Kanzlei FAREDS wegen der Verletzung der Rechte der Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis und Matthias Haß an dem Werk neben der Abgabe einer so genannten strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines pauschalierten Betrages für Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 450,00 Euro.

Dem Abgemahnten, der die Abmahnung Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt durch die Anwaltskanzlei Fareds iAd. Herren Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis und Matthias Haß erhält, ist angeraten, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung nicht übereilt abzugeben. Denn zahlreiche deutsche Gerichte bewerten die Abgabe einer in der Art formulierten Erklärung ein Schuldanerkenntnis zu Lasten des Unterzeichners.

Allerdings sollte die Abmahnung, die einen Urheberrechtsverstoß an dem Musikwerk Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt beinhaltet, auf keinen Fall nicht unbeachtet im Papiermüll landen. Die darin enthaltenen Fristen sollten tunlichst ernst genommen und beachtet werden. Schließlich wurde der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung getroffen und das Ignorieren der Abmahnung Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt kann sich im Nachhinein als äußerst zeitraubender und teurer Fehler erweisen.

Leider mag es immer noch Tauschbörsenteilnehmer geben, die sich nicht bewusst sind, dass das Herunterladen einer Datei (wie vorliegend Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt) über Peer To Peer Tauschbörsen, über den Filesharing Clienten eine Bereitstellung der Bezugsdatei beinhaltet, kurzum, diese Datei wird regelmäßig mit dem Download zugleich auch anderen Tauschbörsennutzern zum Download bereitgestellt. Ein solches Downloadangebot stellt ein öffentliches Zugänglichmachen i.S.d. UrhG dar. Um gleich der häufig gestellten Frage zu entsprechen: Auch dem bloßen Vervielfältigen urheberrechtlich geschützter Werke sind im UrhG klare Grenzen gesetzt.

Bei offenen Fragen tut ein Empfänger der Abmahnung Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt nicht selten gut daran, sich durch einen fachkundigen und mit der Thematik des File-Sharings vertrauten Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Autor dieses Beitrags:

Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai

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