Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS mbH aus Hamburg mahnt derzeit verstärkt wegen Verletzung von Urheberrechten in Tauschbörsen (Peer-to-Peer Netzwerken - P2P) ab. Aktuell liegen uns mehrere Abmahnungen folgender Werke vor:
- Musik: Glasperlenspiel - Echt - Christian Königsberger,
- Film: Adele und das Geheimnis des Pharaos - EuropaCorp Société Anonyme, Paris, Frankreich,
- Musik: Monrose Like a Lady - Komlew und Königseder,
- Film: The Mechanic - Nu Image Films Inc., Los Angeles, California, USA.
Wie auch in anderen Fällen von Abmahnungen wegen Filesharings empfehlen wir dringend die Abmahnung erst zu nehmen und unbedingt (aufgrund der kurzen Fristen aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren.
Wir haben in letzter Zeit immer wieder neue Mandate erhalten, bei denen die Abgemahnten die Schreiben der abmahnenden Kanzleien vollständig ignoriert haben. Hiervon raten wir dringend ab. Es droht auch nach mehreren Monaten, in denen sich die Abgemahnten in Sicherheit wiegen, die Gefahr eines sehr teuren Gerichtsverfahrens mit ganz erheblichen Kosten bis zu mehreren tausend Euro. Wir raten daher in nahezu allen Fällen dringend zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da andernfalls und ein sehr teures Gerichtsverfahren drohen kann. Von einem vorschnellen Unterschreiben der den Schreiben beiliegenden Unterlassungserklärungen ohne nähere Prüfung raten wir indes ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die geforderten und unserer Meinung nach meist zu hoch angesetzten Abmahnkosten bezahlt werden müssen.
Offensichtlich verfolgt die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS derzeit auch länger zurück liegende Abmahnungen, bei denen keine Zahlung und/oder Reaktion erfolgt ist, mit Mahnbescheiden weiter. Uns liegen aktuell mehrere Mahnbescheide der Anwaltskanzlei FAREDS vor. Hier ist unbedingt innerhalb der Widerspruchsfrist eine entsprechende Reaktion und gegebenenfalls ein Widerspruch erforderlich, da die Abmahnkanzlei andernfalls einen rechtskräftigen Titel beantragen kann, den sie dann durch einen Gerichtsvollzieher vollstrecken und beitreiben lassen kann.
Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung oder einen Mahnbescheid wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt mit der Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1000 Filesharingfällen - schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede. Von selbstgestrickten Schreiben, oder gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten unter http://www.e-anwalt.de/urheberrecht_abmahnung.html. Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.
Bewertung
3 von
3 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein.
Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich
hier registrieren
Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert