Abmahnung Harry Potter – DHV – Der Hörverlag GmbH

Rechtsgebiete: Urheberrecht, EDV-Recht & IT/TK-Recht
Rechtstipp vom 01.06.2010

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte mahnt das Hörbuch „Harry Potter und die Heiligtümer des Todes“ von Joanne K. Rowling ab. Die Abmahnungen werden für die DHV - Der Hörverlag GmbH ausgesprochen.

Die angebliche Urheberrechtsverletzung soll aus März 2010 stammen.

Die Waldorf Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Gesamtbetrages in Höhe von € 806,00. Dieser setzt sich aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 506,00 und einem Schadensersatz in Höhe von € 300,00 zusammen.

Auf keinen Fall sollte der der Abmahnung im Entwurf beigefügte Vordruck, sprich die strafbewehrte Unterlassungserklärung, ohne vorherige rechtliche Prüfung unterzeichnet werden. Auch wenn in der Abmahnung, wie üblich, bedrohlich formuliert wird, ist genug Zeit für eine genauere Betrachtung der Forderung.

Aus dem beigelegten Beschluss des Landgerichts Köln lässt sich allerdings nicht im Einzelnen entnehmen, welche Nachweise dem Gericht vorgelegt worden sind. Zwar wurde ein Beschluss gem. § 101 Abs. 9 UrhG erlassen. Dies heißt aber zunächst nicht viel, da nach unserer Einschätzung das Landgericht Köln mittlerweile so viele gerichtliche Beschlüsse fassen muss, dass wohl eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls nur begrenzt möglich ist. Auch wird nicht die im Beschluss zitierte Anlage ASt 1 vorgelegt, auf die angeblich die IP-Adresse genannt sein soll.

Wie so oft ergeben sich da für den Betroffenen Fragen über Fragen, ohne dass abschließend beurteilt werden kann, ob die Abmahnung berechtigt ist.

Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de.

Feil Rechtsanwälte

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