Abmahnung im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH wegen „Die Unfassbaren 2“

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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wegen des Filmtitels „Die Unfassbaren 2“

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Auch für die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft ist sie bereits häufiger aufgetreten. Nun verschickt sie erneut Abmahnungen in ihrem Namen, dieses Mal für das Mystery-Abenteuer „Die Unfassbaren 2“ (im Original: „Now You See Me 2“). Dies ist die Fortsetzung des Abenteuers rund um das Magier-Quartett „Die Vier Reiter“, welche durch einen spektakulären Zaubertrick einen Banküberfall auf offener Bühne verüben. Der Film soll auf einer sog. „Internettauschbörse“ bzw. in einem „Filesharing-Netzwerk“ von dem durch die Abmahnung Betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung als auch die Zahlung einer Pauschale zur Beilegung der Sache.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

  • für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind und
  • verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe und
  • zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Internetanschlusses sind, über den die Urheberrechtsverletzung verübt wurde. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Eventuelle darüber hinausgehende Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir telefonisch, per Fax oder per E-Mail in Verbindung setzen.


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