Die Firma Purzel Video GmbH lässt durch den Rechtsanwalt Marko Schiek abmahnen. Gegenstand einer uns vorliegenden Abmahnung ist das Laufbild „Japan Girls Style Nr. 4“. Der Pornofilm sei durch den Abgemahnten in einer Filesharingbörse im Internet zum Download angeboten und damit unerlaubt vervielfältigt und weltweit öffentlich zugänglich gemacht worden. Gefordert wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung einer pauschale Summe von 1.267,60 Euro, mit der die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen sei. Reagieren, aber angemessen! Porno oder nicht - es ist nicht zu empfehlen, eine Abmahnung zu ignorieren. Die Gegenseite wird versuchen, ihre Ansprüche gegen Sie ggf. auch gerichtlich durchzusetzen, was mit weiteren Kosten verbunden ist. Lassen Sie sich aber nicht durch sehr kurz gesetzte Fristen aus der Ruhe bringen! Beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen sollten nicht ungeprüft unterschrieben werden. Holen Sie sich fachkundigen Rat. Legen Sie den Text der Abmahnung einem spezialisierten Rechtsanwalt vor. Für den Fall, dass die Abgabe einer Unterlassungserklärung notwendig sein sollte, kann dieser für Sie auch eine rechtsverbindliche, aber nicht unangemessen weite Unterlassungserklärung formulieren. Wir beraten Sie gern!
Bewertung
5 von
10 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein.
Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich
hier registrieren
Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert