Die Kanzlei Kornmeier & Partner ist für Mehrfachabmahnungen einzelner Titel unterschiedlicher Interpreten, wie Ian Carry oder Gentleman bekannt. Nun mahnen sie einen Titel der "The Disco Boys" für die GSDR GmbH aus dem Sampler The Dome Vol. 53, "I Surrender" ab.
Als Client wird ein Torrent angegeben. Es wird eine Unterlassungserklärung gefordert und ein Vergleichsbetrag von 450,00 EUR vorgeschlagen.
Es folgen einseitige Ausführungen zur Drittstörer- und WLAN-Haftung.
Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung ist nach Rücksprache mit einem versierten Anwalt zu überdenken.
Die fiktive Lizenzgebühr wird nicht konkret beziffert. Die Deckelung der Anwaltsgebühren wird abgelehnt. Ein Gegenstandswert wird nicht angegeben. Jedoch wird mit einer Erhöhung der Anwaltskosten gedroht.
Lassen Sie sich nicht von der Drohung beeindrucken. Der angebotene Vergleichsbetrag von 450,00 EUR ist im Vergleich zu anderen Container-Abmahnungen überteuert und die beigefügte Unterlassungserklärung sollte durch einen Anwalt überprüft und abgeändert werden. Es sollte sofort anwaltlicher Rat eingeholt werden, da es um das Filesharing eines Samplers geht und damit andere Interpreten ebenfalls Abmahnungen versenden können.
Ihr Rechtsanwalt
Thilo Zachow
Hauptsitz Chemnitz
Zweigstellen in Berlin und Dresden, 7 Tage - 24 h. 0371 5347 290
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