Abmahnung Kornmeier & Partner wg. Sniper Ghost Warrior

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Zur Eingrenzung der Ausuferung illegaler Rechtsverletzungen im Internet, nehmen Rechteinhaber zunehmend die Dienste sogenannter Anti-Piraterie-Unternehmen in Anspruch.

Jüngst in Erscheinung getreten ist die in Kaiserslautern ansässige Unternehmergesellschaft Baseprotect UG, welche aktuell Rechtsverletzungshandlungen an urheberrechtlich geschützten Medien in sogenannten Peer-to-Peer-Tauschbörsen ermittelt und verfolgen lässt.

Rechteinhaber, wie die polnische Computerspielproduzentin City Interactive S.A., betrauen die Baseprotect UG zur Ermittlung von Rechtsverletzungshandlungen mittels spezieller Software, die die IP Adresse eines Rechteverletzers und den Zeitpunkt der Verletzungshandlung erfasst. Die Baseprotect UG weist in den aktuellen Abmahnungen auf eine Übertragung der Rechte an dem Computerspiel „Sniper Ghost Warrior" durch die City Interactive S.A. hin.

Der Shooter Sniper Ghost Warrior erschien Ende des zweiten Jahresquartals im heimischen Fachhandel. Das Spiel erhielt von der Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware die Einstufung „nicht jugendfrei". Insoweit darf das Spiel Sniper Ghost Warrior Personen unter 18 Jahre nicht zugänglich gemacht werden. Da aber im Zusammenhang mit einem Download des Spiels Sniper Ghost Warrior beim Einsetzen einer Peer-To-Peer-Software das Spiel auch anderen - und damit u.U. auch jugendlichen Tauschbörsennutzern - zum Download bereitgehalten wird, löst dieser Vorgang nicht nur urheberrechtliche Bedenken aus, er stellt überdies auch eine Zuwiderhandlung gegen die geltenden Bestimmungen des medialen Jugendschutzes dar. Gleichwohl dürften dem Empfänger der Abmahnung vornehmlich die zivilgerichtlichen Konsequenzen vor Augen geführt werden - schließlich hebt die Abmahnung gerade die zivilrechtlichen Folgen hervor.

Die Geltendmachung der zivilrechtlichen Ansprüche der Baseprotect UG erfolgt mitunter durch die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt.

Im Hinblick auf die Verletzung des Urheberrechts an dem Computerspiel Sniper Ghost Warrior fordert die Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner den Internetanschlussinhaber, dessen externe IP-Adresse im Zusammenhang mit der Rechtsverletzung an dem Computerspiel erfasst wurde, zunächst außergerichtlich im Rahmen einer Abmahnung auf, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, sowie einen pauschalen Schadensersatzes i. H. v. 600 EUR an die Baseprotect UG zu zahlen.

Die von der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte mit der Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs der Baseprotect UG geforderte Abgabe der der Abmahnung beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte in keinem Fall voreilig oder unbedarft erfolgen. Schließlich stellt die Abgabe der dem Schreiben anliegenden Unterlassungserklärung nach Auffassung vieler Gerichte ein abstraktes Schuldanerkenntnis gem. §781 BGB dar. Insbesondere Anschlussinhaber, die sich den Hergang der in der Abmahnung gerügten Verletzungshandlung nicht erklären können, würden sich in Folge der Abgabe des nicht abgewandelten Unterlassungsversprechens unter Umständen über einen langen Zeitraum an eine nachteilige Erklärung binden.

Beachtet werden sollte aber die in der Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner im Zusammenhang mit dem Rechtsverstoß an dem Computerspiel Sniper Ghost Warrior gesetzte Frist zur Ausräumung einer latenten Wiederholungsgefahr. Schließlich kann die Nichtbeachtung der Frist weitergehende nachteilige Folgen bedingen.

Aktuelle Hinweise zu der Abmahnung des Spiels Sniper Ghost Warrior und weiteren Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-aktuell.de

Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai

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