Abmahnung Lenka – Lenka durch Waldorf Rechtsanwälte iAd. Sony Music Entertainment Germany GmbH

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Die Sony Music Entertainment Germany GmbH lässt im April 2010 durch die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverstößen an dem aktuellen Musikalbum „Lenka" der australischen Sängerin Lenka versenden. Das Album ist seit August 2009 hierzulande im Handel erhältlich.

In den Abmahnschreiben fordert man von dem Internetanschlussinhaber stets die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags i.H.v. 856,- EUR. Die Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung wird - bereits aufgrund der zugrundeliegenden Formulierung - von den Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet. Insoweit empfiehlt sich keine voreilige Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung.

Gleichwohl sollte das Abmahnschreiben ernst genommen und die darin enthaltenen kurzen Fristen unbedingt beachtet werden. Eigenes Rechtsempfinden mag ein Grund dafür sein, dass der Abmahnung häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Einer Abmahnung keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen. Anzuraten ist die umfassende Prüfung der Abmahnung und die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Nähere Informationen zum Thema Abmahnungen erhalten Sie unter www.rechtsanwaltskanzlei-warai.de.

Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai

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