Abmahnung Marius Müller Westernhagen - Wir haben die Schnauze voll

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Die Rechtsanwälte Denecke von Haxthausen & Partner gehen im Auftrage der Kunstflug Entertainment GmbH auch im April 2010 wieder gegen Urheberrechtsverletzungen vor. Schon im Januar 2010 wurden Abmahnschreiben wegen Urheberrechtsverstößen an dem Musikalbum Williamsburg des Interpreten Marius Müller Westernhagen versandt. Nunmehr erreichen Internetanschlussinhaber auch Abmahnungen, in denen es um einen Verstoß an der Single Marius Müller Westernhagen - Wir haben die Schnauze voll geht. Die Single wurde im Februar 2010 veröffentlicht.

Während die Kunstflug Entertainment GmbH bei Verstößen an dem Album regelmäßig einen Pauschalbetrag von 680,- EUR fordert, wird der Internetanschlussinhaber in den jüngsten Abmahnschreiben, die einen Verstoß an der Single Marius Müller Westernhagen - Wir haben die Schnauze voll beinhalten neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines Pauschalbetrags i.H.v. 480,- EUR. Die Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung wird - bereits aufgrund der zugrundeliegenden Formulierung - von den Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet. Insoweit empfiehlt sich keine voreilige Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung.

Gleichwohl sollte das Abmahnschreiben ernst genommen und die darin enthaltenen kurzen Fristen unbedingt beachtet werden. Eigenes Rechtsempfinden mag ein Grund dafür sein, dass der Abmahnung häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Einer Abmahnung keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen. Anzuraten ist die umfassende Prüfung der Abmahnung und die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Nähere Informationen zum Thema Abmahnungen erhalten Sie unter www.abmahnung-aktuell.de.

Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai

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