Abmahnung Markenverletzung | CMS Hasche Sigle | DuPont

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Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten haben, stehen wir Ihnen für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung. Hierzu können Sie uns die Abmahnung vorab per Fax oder via E-Mailübersenden. Wir rufen Sie umgehend und für Sie kostenlos zurück.

Abmahnung der Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle

Uns wurde eine Abmahnung wegen Markenverletzung der Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung wegen Markenverletzung ist die Behauptung, es seien Zahnbürstenaufsätze in die EU eingeführt worden, welche die Marken DuPont® und Tynex® der Firma E.I. du Pont de Nemours and Company, 1007 Market Street, 19898 Wilmigton, Delaware, USA, verletze. Anlässlich dieser angeblichen Markenverletzung fordern die Rechtsanwälte die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Rechtsanwaltskosten. Ferner wird ein „Mindestschaden“ von 350,00 € gefordert.

Markenrechtliche Abmahnung erhalten – Reaktion?

Wir empfehlen zunächst, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben. Eine Unterzeichnung der Unterlassungserklärung kommt einer Anerkennung sämtlicher Ansprüche der Abmahner gleich. Es ist vielmehr sinnvoll, die gesamte Abmahnung von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht /Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Marke = gewerbliches Schutzrecht) prüfen zu lassen.

Kompetenter Rechtsbeistand durch die Fachkanzlei Dr. Wallscheid & Drouven

Dr. Oliver Wallscheid LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und vertritt seit mehreren Jahren viele Mandanten, die markenrechtliche Abmahnungen erhalten haben.

Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer jahrelangen Erfahrung mit solchen Abmahnungen und unserer Spezialisierung auf dem Gebiet des Markenrechts.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen bei Interesse eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung. Schicken Sie uns zu diesem Zweck ein Fax oder ein E-Mail mit der Abmahnung.

Wir bieten unseren Mandanten:

  • kostenlose Ersteinschätzung des Falls,
  • Prüfung der Abmahnung,
  • im Fall einer berechtigten Abmahnung bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung – die den Betroffenen nicht weiter bindet, als unbedingt nötig, damit ein Gerichtsverfahren oder eine einstweilige Verfügung vermieden wird – sowie das Führen von Vergleichsverhandlungen, um die Angelegenheit möglichst zu einem annehmbaren Abschluss zu führen.

Das kostenlose Erstgespräch ist für Sie unverbindlich. Sie entscheiden erst anschließend, ob unsere Kanzlei Ihren Fall bearbeiten soll.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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