Abmahnung MIG Film GmbH durch Negele, Zimmel, Greuter, Beller

Rechtsgebiete: Urheberrecht, IT-Recht
Rechtstipp vom 14.12.2009

 Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der MIG Film GmbH vor. Diese wird vertreten durch die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller.

Es geht um das Filmwerk „MIG Filmgroup - Dark Floors - The Fear is here".

Vorsicht bei der im Entwurf beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Hier wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 € (!) gefordert. Mit einem „Abgeltungsbetrag" von 720,00 € soll die Angelegenheit dann angeblich erledigt sein.

Wie hoch ist der Schadensersatzanspruch, wenn ich Dateien über eine Tauschbörse verbreitet habe?

Wie hoch der Schadensersatzanspruch in solchen Fällen ist, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab. Grundsätzlich kann der Rechteinhaber den entstandenen Schaden in zweierlei Art und Weise berechnen. Entweder kann der konkret entstandene Schaden geltend gemacht werden. Dieser ist allerdings in Online-Situationen kaum festzustellen, denn wie oft eine Datei vervielfältigt worden ist und wie hoch der Verdienstausfall des Rechteinhabers deshalb war, lässt sich nur selten sagen.

Die zweite Variante ist die nachträgliche Lizenzierung. Der Rechteinhaber stellt dem Verletzer die Kosten in Rechnung, die entstanden wären, wenn der Verletzer das Verbreitungsrecht legal lizenziert hätte. Das kann sehr teuer werden und pro angebotenen Werk schnell mehrere Tausend Euro ausmachen.

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Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de.

Feil Rechtsanwälte

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