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Abmahnung nach Filesharing

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Haben Sie eine Abmahnung erhalten, in der man Ihnen den illegalen Download bzw. Upload eines Films oder von Musik im Internet vorwirft? Beim sog. "Filesharing" lauern gerade bei der Nutzung von Tauschbörsen oder Peer-to-Peer böse Fallen.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie nicht den Kopf verlieren und die beigefügte Unterlassungserklärung nicht vorschnell und ohne nähere Prüfung unterschreiben. Schließlich verpflichten Sie sich mit einer solchen Erklärung möglicherweise zu unabsehbaren Folgen. Insbesondere darin enthaltene Vertragsstrafenregelungen können auch noch Jahre später enorme Kostenrisiken nach sich ziehen. Abmahnungen verschicken häufig die Anwaltskanzleien Waldorf Frommer, Fareds, Rasch, der Anwalt Daniel Sebastian, die Kanzleien Negele, Sasse, Denecke, Schulenberg, WeSaveYourCopyrights, Kornmeier, Bindhardt, Schalast, Zimmermann, Nümann, APW, Schutt Waetke, Lihl, U+C und die Kanzlei Baumgarten.

Ob die "Kostendeckelung" auf 100 €, die § 97a II UrhG für den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen des Gegenanwaltes regelt, in Ihrem Fall Anwendung findet oder wie Sie sich gegen unberechtigte Abmahnungen erfolgreich wehren und in sonstigen Fällen die Kostenrisiken in Ihrem Einzelfall so weit wie möglich reduzieren können, dazu beraten wir Sie gern.

Rufen Sie uns an unter 0351/8106245 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@sz-law.de



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