Abmahnung, Negele, Zimmel, Greuter, Beller für Pornofilme der M.I.C.M.

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Der vermeintlich illegale Download eines Pornofilmes der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd kann im ersten Moment für den ein oder anderen durchaus ein Vergnügen darstellen.

Wenn allerdings der Download in einer der sogenannten Internettauschbörsen stattfindet und man sich einen solchen Pornofilm heruntergeladen hat, dann hat man ihn nicht nur heruntergeladen, sondern automatisch weltweit öffentlich zugänglich zum Tausch angeboten. Viele von Ihnen werden dies gar nicht wissen. Dennoch schützt Unwissenheit vor Strafe nicht!

Die Abmahnkanzleien Negele, Zimmel, Greuter, Beller verfolgt einen solchen illegalen Down-/Upload in den gängigen Internettauschbörsen wie BitTorrent, eDonkey oder eMule in der Regel mit Schadenersatzansprüchen, Rechtsanwaltskosten und der Verpflichtung zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung für die Filmproduktionsfirma. Hierbei kann es schon einmal sündhaft teuer werden.

Die Schadenersatz- und Rechtsanwaltskosten zusammen machen oftmals Beträge von über € 900,00 bis zu € 1.200,00 und mehr aus. Die beigefügte Unterlassungserklärung stellt ein Anerkenntnis dar.

Unterzeichnen Sie nicht die Ihnen vorliegende Unterlassungserklärung. Laden Sie aber auch aus dem Internet keine pseudo modifizierte Unterlassungserklärung herunter. Eine solche Unterlassungserklärung will sorgfältig formuliert sein, da Sie sich ansonsten in ganz erhebliche Gefahr bringen, dass Sie die nächsten 30 Jahre bei nochmaliger richtiger oder falscher Ermittlung Ihrer IP-Adresse Abmahnung im Wert von bis zu € 5.000,00 ausgesetzt sehen!

Es ist also ratsam, in jedem Fall keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei aufzunehmen. Besser ist es, die in der Regel sehr kurz gesetzten Fristen sorgfältig zu sortieren und den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht aufzusuchen.

Im vorliegenden Falle werden Sie nicht von einer sogenannten „Internetklitsche" in Anspruch genommen und sollen zu einem Internet-Abo überredet werden, sondern eine renommierte Anwaltskanzlei wie Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnt für eine ebenfalls renommierte und mächtige Filmindustrie einen vermeintlichen Lizenz- bzw. Urheberrechtsverstoß ab.

Damit ist nicht zu spaßen!

Wenden Sie sich daher zeitnah an einen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht. Wir haben jahrelange Erfahrung in diesen Fällen und stehen Ihnen gerne zu Verfügung.


Georg Schäfer Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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