Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller RAe - Cheech And Chong's Noch Mehr Rauch um überhaupt Nichts

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Der Medienvertrieb MIG Film GmbH lässt derzeit erneut Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen an Spielfilm Werken aussprechen. Inhalt der aktuellen Abmahnung ist das Werk „Cheech And Chong's Noch Mehr Rauch um überhaupt Nichts". Der Spielfilm Cheech And Chong's Noch Mehr Rauch um überhaupt Nichts wurde bereits vor 30 Jahren produziert. Aber erst im April hat die MIG Film GmbH das Werk auf Medienträgern in den deutschen Handel gebracht.

Die Abmahnung mit dem Vorwurf eines Verstoßes an dem Werk Cheech And Chong's Noch Mehr Rauch um überhaupt Nichts wird durch die Kanzlei Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte ausgesprochen.

Wer in den Ermittlungsdatensätzen der MIG Film GmbH im Zusammenhang mit dem Downloadangebot des Films „Cheech And Chong's Noch Mehr Rauch um überhaupt Nichts" mit einer seinem Anschluss zuzuweisenden IP Adresse erfasst ist, erhält zunächst eine Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte. Die Abmahnung beinhaltet den Vorwurf den Film Cheech And Chong's Noch Mehr Rauch um überhaupt Nichts anderen Peer To Peer Netzwerk Teilnehmern über eine Internet Tauschbörse wie z.B. Kazaa, Vuze oder Emule zum Download angeboten zu haben.

Mit der Abmahnung fordert die MIG Film GmbH den Internetanschlussinhaber auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Pauschalbetrags von 975 € zu entrichten. Die Abgabe der der Abmahnung anliegenden Unterlassungserklärung wird von den Gerichten zumeist als Schuldanerkenntnis gewertet. Insoweit empfiehlt sich keine voreilige Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung. Der Anschlussinhaber sollte aber auch nicht untätig bleiben. Ohne die Ausräumung der Wiederholungsgefahr (also der Gefahr, dass über den eigenen Internetanschluss künftig weitere Urheberrechtsverstöße an dem Film „Cheech And Chong's Noch Mehr Rauch um überhaupt Nichts " begangen werden können), begibt sich der Anschlussinhaber in die Gefahr, dass gegen ihn eine einstweilige Verfügung erlassen wird.

Daher sollten betroffene Anschlussinhaber tunlichst die kurzen Fristen zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr beachten und nach Möglichkeit eine Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt einholen.

Weitere Informationen zu dieser und weiteren Abmahnungen erhalten Sie unter www.abmahnung-aktuell.de.

Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai

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