Abmahnung Otto Oehme GmbH | Marke „Sanifix“

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Heute wurde uns eine markenrechtliche Abmahnung der Otto Oehme GmbH vorgelegt. Hintergrund der durch die Patentanwälte Stippl ausgesprochenen Abmahnung ist die angebliche Verletzung der Marke „Sanifix“. Die Marke „Sanifix“ (Registernummer: DE 302014009078) wurde am 18.12.2014 beim DPMA angemeldet und am 19.02.2015 in das Register eingetragen.

Es handelt sich daher noch um eine recht junge Marke. Wir empfehlen daher, genau zu prüfen, ob dem angeblichen Verletzer nicht sogar prioritätsältere Rechte zustehen, der vermeintliche Verletzer ggf. sogar eigene Rechte gegen den Abmahnenden geltend machen kann. Unsere Kanzlei ist auf die Bearbeitung von Abmahnungen aus dem Markenrecht wegen angeblicher Markenverletzung spezialisiert. Wir vertreten bundesweit Mandanten in Bezug auf sämtliche Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheber- und des Medienrechts.

Wir bieten betroffenen Unternehmen ein erste, kostenlose Einschätzung der Abmahnung an. Hierzu können Sie uns die Abmahnung per Fax oder E-Mail übersenden. Die Patentanwälte Stippl fordern im Namen der Otto Oehme GmbH die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung und die Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 100.000 €.

Wir empfehlen, die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft und vorschnell zu unterzeichnen. Die uns vorliegende Unterlassungserklärung enthält eine Vertragsstrafenandrohung von 10.000 €, welche zusätzlich „unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs“ gestellt ist. Dies bedeutet, dass für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung 10.000 € zu zahlen wären.

Bei Abmahnung: Fachanwalt!

Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren Händler, die Abmahnungen wegen Markenverletzungen erhalten haben. Unsere Vertretung zielt dabei darauf ab, unseren Mandanten juristisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu bieten. Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialist im Markenrecht. Das Markenrecht gehört zum Kerngebiet des gewerblichen Rechtsschutzes.

Wir haben unsere Mandanten in den letzten Jahren in hunderten markenrechtlichen Abmahnungsfällen vertreten. Wir bieten Ihnen:

  • eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung (hierfür übersenden Sie uns einfach die Abmahnung per E-Mail oder Fax),
  • Beratung und Vertretung durch einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, ein faires Honorar mit vollständiger Kostentransparenz von Anfang an.

Gerne können Sie uns für eine erste kostenlose Ersteinschätzung telefonisch kontaktieren.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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