Abmahnung RA Daniel Sebastian - DigiRights - Kontor Top of the Clubs

Rechtsgebiet: Urheberrecht
Rechtstipp vom 05.01.2012

Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt derzeit im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH u.a. wegen Verbreitung des urheberrechtlichen Werks „Kontor Top of the Clubs Vol 52" ab. Mit einer Abmahnung werden gleichzeitig 42 auf der CD enthaltenen Titel verschiedener Künstler verfolgt. Als Schadensersatz fordert Rechtsanwalt Sebastian einen Pauschalbetrag von sage und schreibe 4.800,- €.
Weiterhin wird im Abmahnschreiben ein gerichtlicher Streitwert von 420.000,- € (je 10.000,- € pro Titel) angedroht. Um dem Abgemahnten weiterhin die Rechtswidrigkeit von unerlaubten Verwertungen urheberrechtlich geschützter Werke nahe zu bringen, wird auf die §§ 106 ff UrhG verwiesen und eine Strafbarkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe erläutert.

Der geforderte Schadensersatz ist anders wie in uns vorliegenden Schreiben des Kollegen nicht näher aufgeschlüsselt. Wir halten einen Schadensersatz von 4.800,- € für deutlich übertrieben, selbst für den Fall, dass tatsächlich ein Up-/Download über Tauschbörsen/Filesharingsysteme erfolgt sein soll. Eine Aufsummierung einzelner Titel auf einer CD zur Erhöhung des Streitwerts oder des Schadensersatzes ist unserer Ansicht nach nicht zulässig. Letztendlich handelt es sich lediglich um eine einzige Datei, welche verbreitet worden sein soll. Eine erhöhte Schwierigkeit der Abmahnung oder der Ermittlung des Anschlussinhabers ist nicht gegeben. Zudem sollen auch lediglich die Rechte eines einzigen Verwertungsunternehmens, nämlich DigiRights, verletzt worden sein.

Wie auch in anderen Fällen empfehlen wir dringend, die Abmahnung erst zu nehmen und zu reagieren. Wir raten zur Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem schnellen Unterschreiben der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die geforderten Abmahnkosten, welche wir für deutlich überhöht halten, bezahlt werden müssen.

Wir empfehlen Ihnen für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit mittlerweile in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten: http://www.e-anwalt.de/urheberrecht_abmahnung.html

Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.


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