Abmahnung ra meier wg. Darius & Finlay - Hold On auf German Top 100 Single Charts

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Die Trak Music GnbR lässt durch die Kanzlei ra meier aus Lünen Abmahnungen wegen Verstößen an dem Dancefloor Tonträger „Hold On" der Interpreten Darius & Finlay aussprechen. Die Single Musik CD des Werkes Hold On ist am 30.07.2010 im Musikfachhandel erschienen.

Bereits seit einigen Monaten übersendet die Anwaltskanzlei ra meier Abmahnungen im Auftrage der Trak Music GnbR. Hold On ist schon das fünfte Musikwerk an dem die Trak Music GnbR Rechteverletzungen loggen und verfolgen lässt. Das Werk ist zudem bereits das dritte Musikwerk der Interpreten Darius & Finlay (nach Darius & Finlay - Zeigt mir 10 und Darius & Finlay - Rock to the Beat ), an dem die Kanzlei ra meier im Auftrage der Trak Music GnbR auf ermittelte Urheberrechtsverletzungen Abmahnungen ausspricht.

In den aktuellen Abmahnungen weist die Kanzlei ra meier den Empfänger der Abmahnung darauf hin, dass das Downloadangebot in Kombination mit anderen urheberrechtlich geschützten Titeln als Bestandteil einer Musiksammlung, wie z.B. den Ballerman Hits oder den German Top 100 Single Charts erfolgt sein soll.

Compilations wie die German Top 100 Single Charts Container werden in jeder Woche neu in sogenannten Peer To Peer Tauschbörsen (wie Bittorrent oder Emule) im Internet zum Download angeboten.

Wer sich als Teilnehmer einer solchen Tauschbörse mittels eines Peer To Peer Clieneten einen German Top 100 Single Charts Container auf die eigene Festplatte herunterlädt, bietet diesen Container i.d.R. zeitgleich auch anderen Tauschbörsenteilnehmern zum Download an. Dieses öffentliche Zugänglichmachen des German Top 100 Single Charts Containers stellt ohne ein entsprechendes Einverständnis der Trak Music GnbR einen Verstoß i.S.d. § 97 UrhG dar. Denn die aktuellen German Top 100 Single Charts Container enthalten vermehrt Musikwerke, an denen die Trak Music GnbR die Rechte besitzt (wie etwa das besagte Musikstück: Darius & Finlay - Hold On).

Wer insoweit die German Top 100 Single Charts über einen Peer to Peer Clienten herunterlädt und die damit zumeist zwangsläufig gleichzeitig im Container enthaltene Werke - mitunter also u.U. auch das Werk Hold On anderen Tauschbörsenteilehmern zum Download anbietet, handelt widerrechtlich iSd. § 97 UrhG. Daher fordert die Rechtsanwaltskanzlei ra meier den betreffenden Internetanschlussinhaber im Rahmen der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags über 390 EUR an die Trak Music GnbR auf.

Ein Anschlussinhaber der eine Abmahnung der ra meier namens der Trak Music GnbR wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht aufgrund des öffentlichen Zugänglichmachens von Musikwerken wie etwa dem Musikstück Darius & Finlay - Hold On als Bestandteil eines German Top 100 Single Charts Containers erhält, sollte in keinem Fall unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Die der Abgabe der der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung wird aufgrund der gewählten Formulierungen von den Gerichten regelmäßig zu Lasten des Anschlussinhabers als Schuldanerkenntnis gewertet. Zudem beinhaltet die Unterlassungserklärung eine Verpflichtungserklärung zur Leistung eines pauschalen Schadensersatzes i.H.v. 390 EUR an die Trak Music GnbR.

Die Einholung einer fachkundigen Rechtsberatung im Falle des Vorwurfes des öffentlichen Zugänglichmachens einer Containerdatei wie den German Top 100 Single Charts empfiehlt sich insbesondere vor dem Hintergrund einer potentiellen Verfolgung aufgrund eines urheberrechtlichen Verstoßes an weiteren in dem Container enthaltenen geschützten Musikwerken anderer Rechteinhaber.

Stets sollte das Abmahnschreiben der Kanzlei ra meier ernst genommen und die darin enthaltenen kurzen Fristen unbedingt beachtet werden. Eigenes Rechtsempfinden mag ein Grund dafür sein, dass der Abmahnung häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Einer Abmahnung keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen.

Aktuelle Hinweise zu dieser und weiteren Abmahnungen finden Sie unter abmahnung-aktuell.de oder in unserem Blog.

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