Abmahnung RAe LHR | Time Gate GmbH | Marke "SAM"

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Es wird darüber berichtet, dass Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum aus Köln im Auftrag der Time Gate GmbH, ebenfalls aus Köln, erneut eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung verschickt haben sollen.

Inhalt der Abmahnung:

Die Time Gate GmbH ist wieder mals gegen die Verwendung der Bezeichnung „SAM“ für Bekleidung vorgegangen. In der neusten Abmahnung wird die Verletzung an der Marke „SAM“ im Bezug auf Handschuhe geltend gemacht.

In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon vermehrt über Abmahnungen der Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum im Auftrag der Time Gate GmbH berichtet:

https://ra-herrle.de/2021/10/25/abmahnung-rae-lampmann-haberkamm-rosenbaum-fuer-die-time-gate-gmbh-wegen-sam-beschluss-lg-duesseldorf/

https://ra-herrle.de/2021/04/13/die-lhr-rechtsanwaelte-mahnen-fuer-die-time-gate-gmbh-markenrechtsverletzung-ab/

https://ra-herrle.de/2021/03/24/kanzlei-lampmann-haberkamm-rosenbaum-fuer-time-gate-gmbh-markenrechtsverletzung-sam/

Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der gerügten Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie eine Auskunftserteilung zur Bezifferung eines Schadensersatzanspruches verlangt. Darüber hinaus werden die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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