Aktuell mahnen Rechtsanwälte Kornmeier und Partner im Auftrag der Firma Superstar Entertainment GmbH & Co. KG wegen Urheberrechtsverletzung in Peer-to-Peer Netzwerken an den Tonaufnahmen des Künstlers Tobias Schulz „Guten Morgen Sonnenschein" ab.
Hintergrund der Abmahnung ist die Behauptung es wäre in einer so genannten Tauschbörse im Internet urheberrechtlich geschütztes Material unberechtigt zum download bzw. upload zur Verfügung gestellt worden. Dieser urheberrechtliche Verstoß soll durch eine Antipiracy-Firma oder im Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens beweissicher dokumentiert worden sein.
Rechtsanwälte Kornmeier und Partner fordern für die Superstar Entertainment GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit der Verpflichtung für jede zukünftige Rechtsverletzung an die Firma Superstar Entertainment GmbH & Co. KG eine Vertragsstrafe zu zahlen und grundsätzlich die Zahlung einer pauschalen Summe für Schadenersatz, Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts und Ermittlung der Daten.
Für aktuelle Informationen, Hinweise und Handlungsempfehlungen für die weitere Vorgehensweise finden Sie auf unserer Homepage unter: http://www.urheberrecht.justlaw.de/abmahnung/superstar-entertainment.htm
Eine anwaltliche Begleitung dieser Angelegenheit ist äußerst sinnvoll, da die geforderte Unterlassungserklärung, welche eine Verpflichtung für 30 Jahre bedeutet, nicht ungeprüft und nur modifiziert unterzeichnet werden sollte. Vor diesem Hintergrund kann auch nicht empfohlen werden eine Standartvariante aus dem Internet zu verwenden. Auch um Folgeabmahnungen zu vermeiden und die Angelegenheit kurzfristig und möglichst kostengünstig zu erledigen, empfiehlt sich die Einholung eines kompetenten Rechtsrats. Häufig gelingt es entweder die Forderung abzuwehren oder das die Gegenseite zumindest auf einen Teil der geforderten Zahlung verzichtet.
Bewertung
4 von
7 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein.
Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich
hier registrieren
Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert