Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an Film Otto's Eleven

  • 5 Minuten Lesezeit

Im Mai 2011 versendet die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München wiederholt Abmahnungen für das Medienunternehmen Warner Bros Entertainment GmbH aufgrund von Rechtsverletzungen an dem Filmwerk Otto's Eleven des Regisseurs Philipp St. Bei diesem bereits 2010 produzierten durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnten Film Otto's Eleven handelt es sich um eine deutsche Komödie mit Otto Waalkes in seinem achten Kinofilm. Es ist nach den Filmwerken „7 Zwerge - Männer allein im Wald” und „7 Zwerge - Der Wald ist nicht genug” die dritte Zusammenarbeit zwischen Waalkes und dem Regisseur Unterwaldt. Inhaltlich geht es in der Oceans Eleven Persiflage um eine Jagd nach einem verschwundenen Gemälde und dessen Wiederbeschaffung.

Mitte Mai 2011wurde das Filmwerk Otto's Eleven für den Fachhandel in Deutschland veröffentlicht. Schon vor diesem Termin wurde das Filmwerk jedoch über das Internet und hier vor allem über so genannte Tauschbörsen verbreitet. Obwohl das Filmwerk Otto's Eleven, welches derzeit Inhalt aktueller Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ist, zu diesem Zeitpunkt für den deutschen Markt noch nicht veröffentlicht wurde, sind die im Internet kursierende Downloadangebote des gleichwohl ohne eine entsprechende Einwilligung der Warner Bros Entertainment GmbH rechtswidrig. Die Warner Bros Entertainment GmbH kann als Rechteinhaberin für das deutsche Vertriebsgebiet nämlich frei darüber entscheiden, ob und wie eine Verwertung stattfindet. Die Veröffentlichung des Filmwerkes Otto's Eleven im Internet noch vor Verkaufsstart im deutschen Einzelhandel, steht somit im Widerspruch zu den fiskalischen Interessen der Firma Warner Bros Entertainment GmbH, da dies zu Einbußen beim Verkauf des Films im deutschen Einzelhandel führt. Dementsprechend hat die Warner Bros Entertainment GmbH zum Schutz Ihrer Interessen die Berliner und Hamburger Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte eingeschaltet, um ihre Interessen zu schützen.

Die Firma Warner Bros Entertainment GmbH lässt daher, die Rechtsverstöße an dem Filmwerks Otto's Eleven im Internet ermitteln und zivilrechtlich - im Rahmen einer durch die beauftragte Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ausgesprochenen Abmahnung - verfolgen. Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ist eine auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätige Rechtsanwaltskanzlei, die bereits langjährige Erfahrung in der Tätigkeit für Unternehmen aus der Unterhaltungs- und Medienbranche hat. Auch das Medienunternehmen Warner Bros Entertainment GmbH hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte bedient um Urheberrechtsverstöße an Filmwerken wie „Männerherzen", „Goehte!" oder „Zweiohrküken" zu verfolgen. Wie auch bei der Abmahnung des Filmwerks Otto's Eleven, ging es in den zuvor von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ausgesprochenen Abmahnungen seinerzeit um Verletzungen im Internet an den urheberrechtlichen Verwertungsrechten der Warner Bros Entertainment GmbH. Hierbei wurden insbesondere Verletzungshandlungen über so genannte Filesharing-Portale verfolgt.

Wenn ein Filmwerk, wie derzeit das Filmwerk Otto's Eleven der Warner Bros Entertainment GmbH im Internet über Tauschbörsen, wie beispielsweise Bittorrent, eMule, Bearshare, Vuze, LimeWire, Gtk-Gnutella, Phex, Shareaza, Sharelin oder Kazaa, bezogen also heruntergeladen wird, so wird dieses Filmwerk auf Grund der besonderen Eigenschaft der ,der Tauschbörse zu Grunde liegenden, Peer-To-Peer-Software dafür, dass das Filmwerk zeitgleich mit dem Download allen anderen Nutzern dieser Tauschbörse zum Download angeboten wird. Dieser Vorgang stellt ein abmahnfähiges Veröffentlichen des Filmwerks Otto's Eleven dar, den die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte in ihren Abmahnschreiben verfolgt. Nach dem deutschen Urhebergesetz kann der Rechteinhaber von demjenigen, der das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, auf Beseitigung der Wiederholungsgefahr sowie der Beeinträchtigung in Anspruch genommen werden. Des Weiteren steht dem Rechteinhaber ein Anspruch auf Schadensersatz gegen denjenigen zu, der die Verletzungshandlung tatsächlich begangen hat.

Folglich macht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Firma Warner Bros Entertainment GmbH bei einem Verstoß an dem Filmwerk Otto's Eleven Unterlassungs- und Schadens-, sowie Aufwendungsersatzansprüche gegenüber dem Internetanschlussinhaber an, dessen IP Adresse im Zusammenhang mit der Verletzungshandlung an dem Filmwerk Otto's Eleven ermittelt wurde, geltend. Aus den der Abmahnung in der Regel, zumindest jedoch auszugsweise, beigefügten Ermittlungsdatensätzen, kann der abgemahnte Anschlussinhaber selber leider nur wenig Rückschlüsse zugunsten einer Überprüfung der eigenen IP Adresse ziehen. Die in den Ermittlungsdatensätzen angegebene IP Adresse ist zumeist eine dynamisch vergebene Adresse. Dies bedeutet, dass die IP Adresse sich in Zyklen ändert. Verträge über die Vergabe einer statischen IP Adresse werden zumeist nur gegen Aufpreis geschlossen und richten sich in erster Linie an Unternehmen, die z.B. einen eigenen Webserver unterhalten oder einen VPN Zugang für die Mitarbeiter des Unternehmens vorhalten. Dementsprechend selten haben Endverbraucher eine statische IP Adresse.

Bei der Vergabe der dynamischen IP Adresse ändern sich zumeist nicht die ersten drei Ziffern der IP Adresse. Zwar kommt dies in Einzelfällen auch vor, so dass eingehende Prüfung angestrengt werden sollte, wenn der Ermittlungsdatensatz eine derart abweichende IP Adresse aufweist, jedoch bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass der von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte angegebene Ermittlungsdatensatz fehlerhaft ist.

Mit der Abmahnung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte zum einen die Unterlassung des abgemahnten Verhaltens und macht darüber hinaus Schadensersatzansprüche und Rechtsanwaltskosten geltend. Zwar ist die Forderung von einem pauschalierten Betrag in Höhe von 956,00 Euro für den Empfänger eines solchen Schreibens zunächst vorrangig von Interesse, jedoch sollte keinesfalls übersehen werden, dass die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert. Hinsichtlich der von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte der Abmahnung beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung ist jedoch zu beachten, dass die Abgabe dieser Erklärung in unabgeänderter Form, von vielen deutschen Gerichten, als Schuldanerkenntnis gewertet wird. Insoweit kann nicht angeraten werden, diese vorformulierte Unterlassungserklärung unüberlegt zu unterzeichnen. Vielmehr sollte die Unterlassungserklärung durch einen auf dem Gebiet des Filesharing erfahrenden Rechtsanwalt abgeändert werden.

Ungeachtet des in der Abmahnung dargelegten Vergleichsangebots, sollte der Empfänger einer solchen Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte in jedem Fall die mit der Abmahnung im Hinblick auf einen Rechtsverstoß an dem Filmwerk Otto's Eleven gesetzten Fristen beachten. Ein Ignorieren der im Namen der Firma Warner Bros Entertainment GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer ausgesprochenen Abmahnung kann sich sonst im Nachhinein als äußerst zeit- und kostenintensiver Fehler herausstellen.

Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai

Viktoriastr. 36

32423 Minden

Tel: 0571 / 385 65 -72 (erreichbar Montag bis Samstag von 8:00 bis 22:00 Uhr)


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Markus Rassi Warai

Beiträge zum Thema