Abmahnung | Rechtsanwalt Daniel Sebastian | Und nun?

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Beachten Sie bitte, dass der folgende Beitrag lediglich der allgemeinen Information und der auszugsweisen Darstellung der Tätigkeit der AID24 Rechtsanwaltskanzlei dient. Soweit der Beitrag Hinweise oder Empfehlungen trifft, sind diese ausschließlich von allgemeiner Natur. Der Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

I. Zur vorliegenden Abmahnung

Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegt eine Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian vor in welcher dieser angibt, im Auftrag der DigiRights Administration GmbH zu handeln. Mit der Abmahnung wird dem Abmahngegner vorgeworfen, dass dieser eine Urheberrechtsverletzung begangen habe, insoweit soll dieser ohne Einverständnis der Rechteinhaberin das Werk: „Mike Candys feat. Evelyn & Patrick Miller - 2012 (If The World Would End)" in Dateiform im Internet öffentlich zugänglich gemacht haben. Mit der Abmahnung wird der Abgemahnte unter Fristsetzung dazu aufgefordert u.a. einen Vergleichsbetrag in Höhe von 680,-€ zu zahlen sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

II. Was Sie allgemein zu Abmahnungen unabhängig von I. wissen sollten!

Allgemein ist es für Sie wichtig im Falle einer berechtigten Abmahnung zu wissen, dass die Verweigerung der Abgabe einer ordnungsgemäßen strafbewerten Unterlassungserklärung oder auch die Abgabe einer modifizierten aber unzureichenden oder anderweitig fehlerhaft formulierten Unterlassungserklärung ein gerichtliches Verfügungsverfahren nach sich ziehen kann, in welchem der mitunter Berechtigte seinen etwaig gegebenen Unterlassungsanspruch gegen den Abgemahnten kostenpflichtig geltend macht.

Indes kann aber auch nicht immer die Empfehlung im Falle einer berechtigten Abmahnung ausgesprochen werden, die vom Abmahnenden übersandte, vorgefertigte Unterlassungserklärung unbesehen und unverändert an diesen abzugeben, da auch diese rechtliche Fehler beinhalten oder unzureichend oder gar zu weitreichend und damit für den Abgemahnten nachteilig formuliert sein kann.

Da eine erst einmal abgegebene Unterlassungserklärung Sie unter Umständen sehr viele Jahre binden kann und für Sie nicht ganz unerhebliche Handlungseinschränkungen und Kostenfolgen nach sich ziehen kann, empfiehlt sich hier vorderst die Hinzuziehung eines auf dem Gebiet des Urheberrechts kundigen Rechtsanwaltes.

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IV. Weitere Informationen zu Abmahnungen unter: www.aid24.de/abmahnung


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