Abmahnung Schulenberg & Schenk für Planet Media wegen des Films „The Paperboy“

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Inhalt der Abmahnung

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Planet Media Home Entertainment GmbH. Die Planet Media Home Entertainment GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk aus Hamburg.

In der Abmahnung rügt die Planet Media Home Entertainment GmbH durch die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk, über den Internetanschluss des Abgemahnten in einer Internettauschbörse den Film „The Paperboy" zum Download angeboten zu haben.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk wird weiter aufgefordert, eine angemessene und strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und zur Abgeltung aller Ersatzansprüche die Angelegenheit durch Zahlung einer einmaligen Pauschale in Höhe von 1.298,00 EUR auf sich beruhen zu lassen.

Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Der abgemahnte Anschlussinhaber sollte auf keinen Fall die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung in unveränderter Form abgeben. Denn die unterschriebene Erklärung ist im Zweifel zeitlich unbegrenzt gültig und stellt ein Schuldeingeständnis dar. Bei der Formulierung der Unterlassungserklärung muss danach differenziert werden, ob der Abgemahnte den Verstoß selbst oder ein Dritter begangen hat. Insbesondere wenn ein Dritter den Verstoß begangen hat, muss die weitere Vorgehensweise sorgfältig abgewogen werden. Es ist in dieser Konstellation nicht ausreichend zu behaupten, man selbst habe den Verstoß nicht begangen. Es ist vielmehr erforderlich, eine ausreichende Gegendarstellung abzugeben. Wie weit diese gehen muss, vor allem ob angegeben werden muss, wer den Verstoß begangen hat, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Vor allem muss der Abgemahnte darauf achten, dass er sich nicht selbst belastet. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Herzlichst, Ihre Virabell Schuster


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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