Uns liegt im Rahmen einer aktuellen Beratung eine Abmahnung der Waldorf Rechtsanwälte für die Sony Music Entertainment Germany GmbH vor. Es geht um das Album „Working on a Dream" von Bruce Spingsteen. Der angebliche Urheberrechtsverstoß stammt aus August 2009. Hier hat die Kanzlei offensichtlich länger gebraucht, um zu einer Abmahnung zu kommen.
Gefordert werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 € und ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 350,00 €, damit eine Gesamtsumme in Höhe von 856,00 €.
Vor einer vorschnellen Unterzeichnung der im Entwurf der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung kann nur gewarnt werden. Es sollte auf jeden Fall rechtlich geprüft werden, ob die Ansprüche zu Recht bestehen, und ob eine Unterlassungserklärung nicht modifiziert abgegeben werden kann.
Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de.
Feil Rechtsanwälte
Telefon: 0511 / 473906-01
Telefax: 0511 / 473906-09
E-Mail: kanzlei@recht-freundlich.de
Rufen Sie uns an. Wir beraten deutschlandweit sofort.
Mit Erfahrung aus über 1.000 Abmahnfällen!
Unser Ziel: Sie zahlen nichts an Abmahner!
Besuchen sie auch unseren Onlineshop unter www.shopanwalt.de.
Bewertung
2 von
3 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein.
Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich
hier registrieren
Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert