Uns liegt im Rahmen einer aktuellen Beratung eine Abmahnung der Waldorf Rechtsanwälte für die
Sony Music Entertainment Germany GmbH vor. Es geht um das Album „Working on a Dream" von Bruce
Spingsteen. Der angebliche Urheberrechtsverstoß stammt aus August 2009. Hier hat die Kanzlei
offensichtlich länger gebraucht, um zu einer Abmahnung zu kommen.
Gefordert werden
Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 € und ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 350,00 €,
damit eine Gesamtsumme in Höhe von 856,00 €.
Vor einer vorschnellen Unterzeichnung der im
Entwurf der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung kann nur gewarnt werden. Es sollte auf
jeden Fall rechtlich geprüft werden, ob die Ansprüche zu Recht bestehen, und ob eine
Unterlassungserklärung nicht modifiziert abgegeben werden kann.
Weitere aktuelle
Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und
www.die-abmahnung.de.
Feil Rechtsanwälte
Telefon: 0511 /
473906-01
Telefax: 0511 / 473906-09
E-Mail: kanzlei@recht-freundlich.de
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