Abmahnung Sportfreunde Stiller – Universal Music GmbH

Rechtsgebiete: Urheberrecht, IT-Recht
Rechtstipp vom 10.12.2009

Im Rahmen einer Beratung liegt uns eine weitere Abmahnung der Universal Music GmbH, vertreten durch die Rasch Rechtsanwälte, vor.

Es geht um das Musikalbum „MTV Unplugged in New York (Doppel-CD)" der Sportfreunde Stiller.

Die Im Entwurf beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte so nicht unterzeichnet werden. Sie enthält eine Vertragsstrafe für zukünftige Verstöße in Höhe von 5.001,00 €.

Wie hoch ist der Schadensersatzanspruch, wenn ich Dateien über eine Tauschbörse verbreitet habe?

Wie hoch der Schadensersatzanspruch in solchen Fällen ist, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab. Grundsätzlich kann der Rechteinhaber den entstandenen Schaden in zweierlei Art und Weise berechnen. Entweder kann der konkret entstandene Schaden geltend gemacht werden. Dieser ist allerdings in Online-Situationen kaum festzustellen, denn wie oft eine Datei vervielfältigt worden ist und wie hoch der Verdienstausfall des Rechteinhabers deshalb war, lässt sich nur selten sagen.

Die zweite Variante ist die nachträgliche Lizenzierung. Der Rechteinhaber stellt dem Verletzer die Kosten in Rechnung, die entstanden wären, wenn der Verletzer das Verbreitungsrecht legal lizenziert hätte. Das kann sehr teuer werden und pro angebotenem Werk schnell mehrere Tausend Euro ausmachen.

Besuchen Sie auch unseren Online-Shop unter www.shopanwalt.de.

Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de.

Feil Rechtsanwälte

Telefon: 0511 / 473906-01

Telefax: 0511 / 473906-09

E-Mail: kanzlei (at) recht-freundlich.de

Rufen Sie uns an. Wir beraten deutschlandweit sofort.

Mit Erfahrung aus über 1.000 Abmahnfällen!

Unser Ziel: Sie zahlen nichts an Abmahner!


Bewertung
3 von 6 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
ja nein
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein. Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich hier registrieren   
Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert