Das Medienunternehmen Universal Music GmbH verfolgt im August 2010 durch die im gewerblichen Rechtsschutz tätige Anwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg weiterhin Urheberrechtsverstöße an einzelnen Musikwerken, an welchen die Universal Musik GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte besitzt. Wiederholt sind hierbei die German Top 100 Single Charts Container in den Fokus der Ermittlungen der promedia GmbH, die für die Universal Music GmbH die Rechteverletzungen ermittelt, gerückt.
Nunmehr wird mit den jüngsten Abmahnungen der Kanzlei Rasch auch die unerlaubte Verwertung der Musikaufnahme "Alors On Danse" des Künstlers Stomae verfolgt. Das Vorgehen ist hierbei jedoch ein bisweilen nur von anderen Rechteinhabern im Zusammenhang mit Verletzungen an urheberrechtlich geschützten Werken, die Bestandteil der German Top 100 Single Charts Container waren, bekanntes Prozedere.
Während der Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte - in den Fallgestaltungen, in denen Werke der Universal Music GmbH als Bestandteil der German Top 100 Single Charts Compilations Dritten zum Download über das Internet angeboten wurden - bis dato ein zu unterzeichnender Vergleich mit einem pauschalen Abgeltungsbetrag iHv. 1200 EUR beigefügt wurde, werden die von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Zusammenhang mit Verletzungen an dem Werk Stromae - Alors On Danse Abgemahnten nunmehr angehalten, einen Betrag iHv. 500 EUR zu entrichten. In der Abmahnung mahnt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aber zugleich an, das reduzierte Vergleichsangebot gelte nur dann, wenn die Angelegenheit bereits auf Grundlage des Abmahnschreibens erledigt werden kann. Andernfalls erfordere der größere anwaltliche Bearbeitungsaufwand eine Anpassung des Vergleichsangebotes auf 800 EUR. Zu bedenken ist, dass auf Verstöße an Werken, die sich in den German Top 100 Single Charts Containern befinden, seit längerer Zeit von verschiedenen Rechteinhabern Abmahnungen ausgesprochen werden.
Betroffene, die eine Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte wegen der Verletzung von Urheberrechten an dem Musikwerk Stromae - Alors On Danse erhalten haben, sollten sich gleichwohl nicht unüberlegt zu einer voreiligen Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung verleiten lassen. Die Unterlassungserklärung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte beinhaltet ein Unterlassungsversprechen, welches den Unterzeichnenden nicht nur hinsichtlich des Tonträgers Alors On Danse des Interpreten Stromae verpflichtet, sondern sich überdies auf jedwedes geschütztes Musikrepertoire der Universal Music GmbH erstreckt.
In jedem Fall sollte aber das Abmahnschreiben ernst genommen werden und die darin enthaltenen Fristen unbedingt Beachtung finden. Anzuraten ist die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt, nicht zuletzt, da die vorwurfsgegenständliche German Top 100 Single Charts Compilation eben nicht allein das Werk Stromae - Alors On Danse, sondern zahlreiche weitere urheberrechtlich geschützte Werke beinhaltet, sodass mit der Verfügbarmachung des German Top 100 Single Chart Containers zahlreiche Musikwerke diverser Künstler Dritten unerlaubt im Internet zu Download bereit gestellt werden.
Nähere Informationen zu der Abmahnung im Hinblick auf das Werk Stromae - Alors On Danse und zu Thema Abmahnungen generell erhalten Sie unter www.abmahnung-aktuell.de.
Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai
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