Abmahnung “The Walking Dead”

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Seit einiger Zeit versendet die Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg im Auftrag der WVG Medien GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen an der Serie „The Walking Dead". Abgemahnt werden Folgen sowohl der ersten als auch aktuell zweiten Staffel der Serie. Üblicherweise ist die erhaltene Abmahnung mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung versehen. Außerdem wird der abgemahnte Anschlussinhaber aufgefordert, einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von regelmäßig 800,- EUR zur Abgeltung aller geldwerten Ansprüche zu begleichen.

Unserer Erfahrung nach ist es empfehlenswert, zumindest den Unterlassungsanspruch in den meisten Fällen rein vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich, zu erfüllen. Hierzu sollte jedoch keinesfalls die beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da sie einem Schuldanerkenntnis gleichkommt.

Soweit es um die weitere Vorgehensweise im Einzelfall, insbesondere um die erhobenen Zahlungsansprüche geht, sollte das Vorgehen erst nach einer ausführlichen anwaltlichen Beratung erfolgen. Insbesondere, weil eine Vielzahl der ausgesprochenen Abmahnungen einzelne Folgen der Serie „The Walking Dead" betrifft, kann es angezeigt sein, hier vorbeugend tätig zu werden.

Gegen eine Abmahnung gibt es eine Vielzahl von Verteidigungsmöglichkeiten, deren Bestehen im jeweiligen Einzelfall überprüft werden sollte. Beispielsweise, wenn die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung durch Dritte begangen wurde, ist zumindest der Schadenersatzanteil des geforderten Betrages zurückzuweisen. Betreffend die Anwaltskosten der Gegenseite können diese, entweder nach § 97a Abs. 2 UrhG oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), als niedriger anzusetzen sein als vorgetragen. Schließlich ist auch keineswegs gesagt, dass die angegebene IP-Adresse in jedem Fall ohne Fehler ermittelt worden und dem entsprechenden Anschlussinhaber überhaupt ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Diese und weitere Angriffspunkte sollten zusammen mit einem Anwalt besprochen werden.

Rechtsanwalt Matthias Lederer

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