Rechtstipp vom 13.10.2008

Abmahnung U+C Anwälte wegen Herunterladens pornographischer Filme – Verteidigungskonzepte!

Das Abmahnen geht weiter. Dabei wird das Abmahnverhalten der großen Kanzleien immer perfider.

Wer eine Abmahnung der U+C Anwälte erhalten hat, sollte auf keinen Fall die anliegende Unterlassungserklärung unterzeichnen. Zwar verpflichtet man sich – laut Schreiben – zu einer Zahlung von nur 250,00 €, gleichwohl steckt in der Unterlassungserklärung eine böse Überraschung!

Denn damit verpflichtet man sich, Anwaltsgebühren in Höhe von insgesamt 1.008,04 € brutto an die Rechtsanwälte U+C zu zahlen.

Das Vorgehen der Kollegen stellt sich als überraschend dar, und dürfte als Verstoß gegen Treu und Glauben zu werten sein. Gleichwohl sollte man darauf nicht vertrauen, weil die Wertung eines solchen Verstoßes dem Tatrichter obliegt, dem man bekanntlich „nur vor den Kopf“ gucken kann.

Die Rechtsanwälte U+C nutzen die Scham der Abgemahnten schamlos aus, soweit es sich um Fragen des Herunterladens von Dateien mit pornographischem Inhalt handelt. Man vertraut darauf, dass der Abgemahnte es aus Gründen der Scham auf ein Gerichtsverfahren nicht wird ankommen lassen.

Dabei ist es mehr als fraglich, ob die in den Schreiben der Rechtsanwälte gemachten Daten zu den entsprechenden Hash-Werten tatsächlich eine genaue Identifikation der behaupteten und dem Urheberrecht unterliegenden Dateien ermöglicht.

Das Massenabmahnverfahren nötigt U+C auch dazu, nur eine photokopierte Vollmacht dem Schreiben beizulegen, welche häufig nicht einmal vollständig ausgefüllt ist.

Dabei nehmen sie in eine Zurückweisung der Abmahnung bewusst in Kauf, weil eine solche Kopie nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen einseitiger Rechtsgeschäfte oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen nicht ausreicht (BGH, NJW 1981, 1210; 1994, 1472; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 10; OLG Hamm, NJW-RR 2005, 134, NJW 1991, 1185.).

Zum Thema der Zurückweisung anspruchsbegründender Schreiben verweisen wir auf folgende Themen:

- Der Trick gegen die Abmahnung – Teil 1 vom 25.08.2008

- Der Trick gegen die Abmahnung – Teil 2 vom 04.09.2008

Lassen Sie sich auf jeden Fall anwaltlich beraten.

Rechtsanwälte

Stüwe & Kirchmann

Goethestraße 11

42489 Wülfrath

Tel.: 02058 . 17 99 214

Fax: 02058 . 17 99 215

Web: www.RAStuewe.de

Email: kanzlei@RAStuewe.de


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