Abmahnung (Urheberrecht) d. Negele Zimmel pp, .rka, Schutt Waetke, Waldorf Frommer, Daniel Sebastian u.a.

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Haben Sie eine urheberrechtliche Abmahnung von einer der oben genannten Kanzleien erhalten, in denen Ihnen unerlaubtes Filesharing vorgeworfen wird? Wir helfen Ihnen!

Es gibt eine Reihe an Anwaltskanzleien, die deutschlandweit urheberrechtliche Abmahnungen für ihre Mandanten ausgesprochen haben. In den Abmahnungen wurden dem jeweiligen Adressaten angebliche Urheberrechtsverletzungen wegen des illegalen Anbietens von Musikdateien, Videos oder Computerspielen vorgeworfen. Dies soll auf einer sogenannten Online-Tauschbörse stattgefunden haben.

Unter anderem haben folgende Kanzleien solche Abmahnungen verschickt:

  • Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD

  • .rka Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der Koch Media GmbH

  • Schutt Waetke Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der Tobis Film GmbH & Co.KG

  • Waldorf Frommer Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH und der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

  • Rechtsanwalt Daniel Sebastian u.a. im Auftrag der DigiRights Administration GmbH

  • Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH u.a. im Auftrag der Mec-Early GmbH und der Track by Track Records UG

  • NIMROD Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH

  • Rechtsanwalt Rainer Munderloh u.a. im Auftrag der RGF Productions Limited.

Es werden in den Abmahnungen Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche beziffert. Auch soll der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung unterschreiben.

Wichtig: Gerade jetzt ist es entscheidend, nicht überstürzt zu handeln, sondern fachkundigen Rechtsrat einzuholen. Abmahnungen sind eine spezielle Rechtsmaterie, daher ist es ratsam sich auch an einen auf dem Gebiet Urheberrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie anfertigen, die die Gegebenheiten Ihres Einzelfalls berücksichtigt und einbezieht.

Sie sollten auch nicht, um Geld zu sparen, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung aus dem Internet verwenden. Dieser gut gemeinte Rat kann am Ende nach hinten losgehen! Denn oft sind solche vorgefertigten Unterlassungserklärungen nicht von einem Rechtsanwalt, sondern von juristischen Laien entworfen. Sie können Risiken bergen und am Ende teuer werden als die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung durch einen kompetenten Rechtsanwalt.

Auch die für die Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzte Frist ist wichtig und sollte beachtet werden. Bei Nichtreaktion auf die Abmahnung kann die Gefahr bestehen, dass von der abmahnenden Kanzlei eine einstweilige Verfügung beantragt wird. Dort werden in der Regel relativ hohe Streitwerte zugrunde gelegt. Dieses Risiko sollten Sie nicht eingehen!

Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung gerne zur Seite. Zu günstigen Pauschalpreisen übernehmen wir für Sie das komplette außergerichtliche Verfahren.

Ihr

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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