Rechtstipp vom 18.03.2009

Abmahnung von Christian Audigier + Ed Hardy Textilien im Auftrag von K&K Logistics + Fashionrepublic

Ed Hardy und Christian Audigier Artikel erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit auf dem deutschen Textilmarkt. K&K Logistics sowie die Fashionrepublic AG aus Berlin sind die beiden offiziellen Distributeure der Waren für Deutschland.

"The Fashionrepublic AG" aus Berlin, wird von der Berliner Kanzlei Karsten und Schubert vertreten. K&K Logistics nehmen hingegen die Dienste der Kanzlei Dr. Winterstein aus Frankfurt in Anspruch. The Fashionrepublic AG verfügt laut eigener Homepage über "alleinige Einkaufs- und Distributionsrechte in den Vertriebsgebieten Deutschland / Österreich und teilweise auch für Osteuropa / Russland", u.a. für Ed-Hardy bzw. Christian Audigier Produkte.

Dies führt indes nicht dazu, dass deutsche Händler dadurch gezwungen sind, die genannten Waren ausschließlich über die offiziellen Distributeure zu beziehen, da Waren, die einmal ordnungsgemäß in den europäischen Wirtschaftsraum eingeführt wurden diesbezüglich keinerlei Handelsbeschränkungen unterliegen. Dies ist ein Ausfluss des freien Warenverkehrs, der Quasi-Monopolstellungen verhindern soll.

Ebenso gelingt es den Distributeuren nicht in jedem Fall, die unterstellten Fälschungsmerkmale nachzuweisen. Die Hintergründe dafür sind vielfältig und konnten in den zahlreichen anhängigen Verfahren ans Tageslicht gebracht werden, so dass eine erfolgreiche Abwehr aufgrund der einschlägigen Erfahrungen selbst in scheinbar aussichtslosen Fällen möglich ist.


Datum: 10.03.2009

Autor: Gulden

Links:

www.die-abmahnung.info

www.ggr-rechtsanwaelte.de

Hier geht es zum Kanzleiprofil.


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