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Abmahnung von Daniel Sebastian wegen "We Love Fitness 2014" mit Forderung in Höhe von 1600 Euro

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Die Rechtsanwaltskanzlei Daniel Sebastian vertritt in Deutschland große Unternehmen im Fall von Streitigkeiten wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung in Filesharingbörsen. In dem aktuell vorliegenden Fall geht es um den Sampler „We Love Fitness 2014“.

Auf dem Tonträger sind unter anderem folgende Lieder enthalten: Klingande – Jubel; Wankelmut & Emma Louise – My Head Is A Jungle; Martin Solveig & The Cataracs Ft. Kyle – Hey Now; Duke Dumont Feat. A*M*E – Need U (100%); Hardwell Feat. Matthew Koma – Dare You; Martin Garrix – Animals; Bingo Players Feat. Far East Movement – Get Up (Rattle).

Dem Betroffenen wird in der Abmahnung vorgeworfen, das Musikwerk unerlaubt in einem Peer-to-Peer Netzwerk verbreitet zu haben. Dieses Vergehen wurde durch eine Ermittlungsfirma angeblich beweissicher festgestellt. Diese Ermittlung endet jedoch an der Haustür des Internetanschlussinhabers und kann lediglich aufzeigen, über welche dynamische IP-Adresse eine Datei mit einem konkreten Hash-Wert bereitgestellt wurde. Wer die Rechtsverletzung an „We Love Fitness 2014“ begangen hat, kann damit nicht ausgesagt werden.

In dem ersten Schritt der Abmahnung spielt dieser Umstand jedoch keine Rolle. Rechtsanwalt Daniel Sebastian kann im Fall der Abmahnung wegen „We Love Fitness 2014“ erst einmal davon ausgehen, dass der Anschlussinhaber den Film verbreitet hat – und nicht Dritte. Sollte jedoch nicht der Abgemahnte  das Vergehen begangen haben, muss die Abmahnung hinsichtlich möglicher Einwände geprüft werden.

In dem Schreiben macht Rechtsanwalt Daniel Sebastian Schadensersatzansprüche, Anwaltskosten und die Abgabe einer Unterlassungserklärung geltend. Konkret wird der Betroffene aufgefordert, einen Geldbetrag in Höhe von 1600,00 Euro zu zahlen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Gegen diese Forderung kann sich der Betroffene wehren. Es kann mit Hilfe eines Anwalts einzelfallabhängig kritisch geprüft werden, ob nicht etwa Anteile der Forderung zurückgewiesen werden könnten.

Wer sich näher mit der Daniel Sebastian Abmahnung für „We Love Fitness 2014“ auseinandersetzt, der stößt im Internet auf unterschiedliche Foren von Vereinen und Interessengruppen, die Abgemahnten allgemeine Informationen zu dem Thema bereitstellen. Diese Foren sind sehr hilfreich, um sich einen Überblick über die Möglichkeiten und Risiken zu verschaffen. Hinzugezogen werden sollte jedoch immer auch eine Einschätzung durch einen Anwalt (meist kostenlos).

In Foren wird oftmals eine Verteidigungsmöglichkeit vorgestellt, die beinhaltet, eine Geldzahlung zu verweigern und lediglich eine Unterlassungserklärung nach einem Muster aus dem Internet abzugeben. In der Hoffnung, die Gegenseite werde schon nicht klagen, soll so die dreijährige Verjährungsfirst abgewartet werden. An dieser Stelle sollte nicht unerwähnt bleiben, dass Rechtsanwalt Daniel Sebastian Nichtzahler durchaus im Namen der Rechteinhaber verklagen könnte. Derzeit werden von anderen Kanzleien eine Vielzahl von Abgemahnten verklagt, die vor Jahren nicht angemessen auf eine Abmahnung reagiert haben. Daher sollte es – falls möglich – immer das Ziel sein, die Angelegenheit abschließend zu beenden. Auch wenn eine Verteidigung durch einen Anwalt erneute Kosten mit sich bringt, kann eine gute Verteidigung die Abmahnkosten in vielen Fällen reduzieren.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet die Vertretung im Abmahnfall wegen „We Love Fitness 2014“ bundesweit an. Ein persönliches Treffen ist machbar, aber nicht notwendig. Bevor es jedoch zu einer Inanspruchnahme der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte kommen sollte, können sich Betroffene im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs wenden. In diesem Telefonat geht es erst einmal um die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung. Dr. Wachs vertritt für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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