Abmahnung von Fareds wegen Oliver Heldens "Gecko"

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Bereits im Januar 2014 veröffentlichte der niederländische Produzent Oliver Heldens den Chart-Hit „Gecko“. Noch Monate nach dem Termin werden die bekannten Filesharing-Börsen hinsichtlich der unerlaubten Verbreitung des Werkes untersucht. In dem aktuell vorliegenden Fall hat der Rechteinhaber Spinnin`Records BV die Kanzlei Fareds damit beauftragt, eine Abmahnung auszusprechen, sollte der Verdacht bestehen, dass das Musikwerk in diesem Rahmen verbreitet wurde.

In der Abmahnung von Fareds für Oliver Heldens – „Gecko“ wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages gefordert. Mit der Zahlung des geforderten Betrages seien die Schadensersatzansprüche, Anwaltskosten und in der Angelegenheit angefallene Ermittlungskosten und Auslagen pauschal abgegolten. Die Forderung der Abmahnung von Fareds wegen Oliver Heldens – „Gecko“ ist jedoch zweigeteilt. Der Empfänger soll dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch nachkommen und eine veränderte Unterlassungserklärung abgeben. Hiermit muss er sich verpflichten, das abgemahnte Verhalten zu beenden und im Falle einer Wiederholungstat eine angemessene Vertragsstrafe zahlen.

Der Fareds Abmahnung wegen Oliver Heldens – „Gecko“ ist bereits eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt. Diese muss jedoch nicht verwendet werden. Es ist dem Empfänger der Abmahnung freigestellt, eine veränderte Erklärung zu verwenden. Im Optimalfall ist diese von einem Anwalt verfasst, der sich in der Materie auskennt. Oftmals sind einzelne Lieder, wie z.B. Oliver Heldens – „Gecko“, auf sogenannten German Top 100 Single Charts Sammlungen (Chart Container) enthalten. Ob es sich um solch eine German Top 100 Single Charts Abmahnung handelt, wird anhand der im Datenermittlungssatz genannten Datei deutlich. Der Datensatz ist in der Fareds Abmahnung in der Regel auf den ersten Seiten angeführt. Bei dem Download eines solchen Containers können weiter Abmahnungen folgen, da die Rechte unterschiedlicher Firmen oder Personen verletzt wurden. Eine  Kontaktaufnahme zu einem Anwalt ist in diesem Fall immer angeraten.

Vor einer Reaktion auf die Abmahnung von Fareds wegen  Oliver Heldens – „Gecko“ sollte sich der Betroffene ausgiebig mit dem Thema auseinandersetzen. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet Abgemahnten die Möglichkeit, ihren Fall im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung zu besprechen. In diesem Telefonat geht es vorrangig um die jeweiligen Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung. Sie erreichen die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte in Hamburg.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs

Beiträge zum Thema