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Abmahnung von Fareds wegen „Sector 4 - Der gefährlichste Ort der Welt“

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 In der Abmahnung von Fareds wegen „Sector 4 – Der gefährlichste Ort der Welt“ werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages gefordert. Gegen beide Teile der Forderung gibt es einen grundsätzlichen Vorbehalt sowie Abwehrmöglichkeiten. Ziel einer Verteidigung ist es, dass der Abgemahnte so wenig Kosten wie möglich hat und zugleich eine gute Verteidigung durch einen in der Materie kundigen Anwalt erfährt.

Wie ist das möglich? Die Praxis hat gezeigt, dass die in den Abmahnungen geforderten Beträge oft zu hoch angesetzt sind. Pauschal lässt sich nicht beantworten, was in dem jeweiligen Fall bezüglich einer Minderung der Geldsumme möglich ist. Erst wenn die Umstände der angeblichen Rechtsverletzung näher beschrieben und ergründet sind, kann eine Verteidigungsstrategie angewendet werden. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet eine Verteidigung für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag. Damit der Empfänger der Fareds-Abmahnung wegen „Sector 4 – Der gefährlichste Ort der Welt“ die Chancen und Risiken besser einschätzen kann, bietet Dr. Wachs eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung. In diesem Telefonat geht es erst einmal darum, dass der Abgemahnte genug Informationen erhält, um eine Entscheidung hinsichtlich der Vorgehensweise zu treffen.

Wie bereits eingeleitet, geht es bei dem aktuell vorliegenden Fall um den Film „Sector 4 – Der gefährlichste Ort der Welt“. Dem Betroffenen wird im Rahmen einer Abmahnung durch die Kanzlei Fareds aus Hamburg vorgeworfen, das Werk verbreitet zu haben. In Folge dieser Annahme macht die gegnerische Seite Schadensersatzansprüche, Erstattung der angefallenen Kosten sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung geltend.

Die Praxis hat gezeigt, dass die in Abmahnungen geforderten Beträge oft zu hoch angesetzt sind. Im Rahmen einer anwaltlichen Vertretung kann die Forderung oft auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Hierfür muss der Einzelfall näher berücksichtigt werden. Doch in der Abmahnung geht es nicht nur im Geld. Sollte eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden haben, kann der Rechtsverletzer zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert werden. Der Fareds Abmahnung wegen „Sector 4 – Der gefährlichste Ort der Welt“ ist bereits eine Unterlassungserklärung beigefügt. Diese muss und sollte nicht ungeprüft verwendet werden. Es ist dem Abgemahnten freigestellt, eine neu formulierte Erklärung abzugeben, die dessen Interessen optimal vertritt.

Gegen die Fareds Abmahnung für „Sector 4 – Der gefährlichste Ort der Welt“ kann sich der Betroffene wehren. In der Regel ist diese Verteidigung außergerichtlich – ein Gerichtsverfahren muss nicht befürchtet werden. Ziel einer Verteidigung durch einen Anwalt ist es, dass der Betroffene so wenig Kosten wie möglich hat und eine neu formulierte Unterlassungserklärung abgibt.

Wenn auch Sie mit einer Abmahnung der Kanzlei Fareds wegen „Sector 4 – Der gefährlichste Ort der Welt“ konfrontiert werden, dann können Sie sich im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. In diesem ersten Telefonat geht es um die absehbaren Chancen und Risiken einer außergerichtlichen Verteidigung. In dem ersten Gespräch erfahren die Empfänger der Abmahnung auch die konkreten Kosten, die für eine Verteidigung anfallen. Dieser Betrag ist ein Festbetrag. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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