Abmahnung von Frommer Legal wegen „Birds of Prey: The Emancipation of Harley Quinn“

  • 5 Minuten Lesezeit

Die Vielzahl an Rechtsverletzungen, die jedes Jahr durch die rechtswidrige Nutzung von Tauschbörsen begangen wird, hat dazu geführt, dass viele Rechteinhaber sich hiergegen zur Wehr setzen. Hier folgt in den meisten Fällen eine Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung. Erfahrungsgemäß werden in solchen Abmahnungen dann immer mehrere Ansprüche erhoben, die der jeweilige Anschlussinhaber erfüllen soll. Von einer Abmahnung sind normalerweise Unterlassungsansprüche und verschiedene Zahlungsansprüche auf Schadenersatz und Anwaltskosten umfasst.

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörse

Abmahnende Kanzlei: Frommer Legal
Rechteinhaber: Warner Bros. Entertainment Inc.
Betroffenes Werk: „Birds of Prey: The Emancipation of Harley Quinn“

Abmahnung - was ist das?

Eine Abmahnung dient zunächst einmal dazu, dass ein rechtswidriges Verhalten abgestellt wird. Bei Filesharing-Abmahnungen geht es also darum, das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen eines urheberrechtlich geschützten Werkes - z.B. einen Film oder Musik - zu verhindern. Wenn Werke eines Rechteinhabers - z.B. Filme oder Musik - im Internet ohne Erlaubnis verbreitet werden, dann kann der Rechteinhaber eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung aussprechen. Der Vorwurf aus einer Abmahnung ist immer der, dass über den Internetanschluss einer Person urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis verbreitet worden sind. Damit steht nicht der Download eines Werkes im Vordergrund, sondern dessen Upload. Bei der Nutzung von Tauschbörsen wird nämlich üblicherweise der Datentransfer in beide Richtungen erfolgen, so dass jeder, der etwas bezieht, diese Daten wiederum auch für andere Nutzer zur Verfügung stellt.

Wie ist die Rechtslage?

Die Rechtsprechung zu Tauschbörsen-Fällen ist in den letzten Jahren recht umfangreich geworden - leider ist sie aber auch nach wie vor uneinheitlich. Teilweise sind die Rechtsfragen aus diesem Bereich mittlerweile auch durch den BGH geklärt worden. Auch die Rechtsprechung des BGH hat sich aber über mehrere Jahre entwickelt und es ist davon auszugehen, dass es noch eine Weile dauern wird, ehe hier Rechtsklarheit herrscht.

Ausgangspunkt eines jeden Verfahrens wegen einer Filesharing-Abmahnung ist die Vermutung, dass der Anschlussinhaber persönlich für eine über seinen Internetanschluss begangene Rechtsverletzung verantwortlich ist. Diese Vermutung führt dazu, dass jeder Anschlussinhaber - völlig unabhängig von der tatsächlichen Sachlage - auf eine Abmahnung reagieren muss. Auf Grundlage dieser Vermutungshaftung werden die Unterlassung, Schadenersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten gefordert. Um für den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung nicht in Anspruch genommen werden zu können ist es erforderlich, dass der Anschlussinhaber die gegen ihn sprechende Vermutung entkräftet und seiner sog. sekundären Darlegungslast nachkommt. Betreffend die sekundäre Darlegungslast steht eine abschließende rechtliche Klärung noch aus. Vereinfacht ausgedrückt muss derjenige Anschlussinhaber, der sich entlasten möchte, einen alternativen Geschehensablauf aufzeigen, der die Täterschaft einer anderen Person nahe legt. Der Umfang der sekundären Darlegungslast ist allerdings umstritten.

Die Zahlungsansprüche

Bei den Zahlungsansprüche einer Abmahnung geht es um Schadenersatz und Anwaltskosten. Im Regelfall werden die Zahlungsansprüche auf mehrere hundert Euro beziffert. In den meisten Fällen erfolgt an dieser Stelle ein pauschaler Vergleichsvorschlag zur Zahlung. Erst nach Prüfung kann insoweit gesagt werden, ob eine Zahlung vorgenommen werden muss und falls ja, in welcher Höhe. Zur Prüfung gehört dabei natürlich auch, in welchem Umfang die Zahlungsansprüche gerechtfertigt sind. Schadenersatz muss nur der Täter einer Rechtsverletzung leisten; Erstattungsansprüche hinsichtlich der angefallenen Anwaltskosten kommen hingegen auch bei einem sog. Störer in Betracht. Ob eine Täter- oder Störerhaftung tatsächlich gegeben ist, sollte aber durch einen erfahrenen Anwalt geprüft werden.

Die Unterlassungsforderung

Mit dem Schreiben wird zugleich ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht, der in jedem Fall als Hauptbestandteil der Abmahnung angesehen werden muss. Die Bedeutung des Unterlassungsanspruchs ist sowohl in rechtlicher wie auch finanzieller Hinsicht zu bewerten.

Rechtlich gesehen kommt hier ein Unterlassungsvertrag zustande, aus dem bei einem erneuten Verstoß auch eine Vertragsstrafe folgen würde. Solche Vertragsstrafen können durchaus mehrere tausend Euro betragen.

Unter Umständen ist dem Schreiben bereits eine Vorlage für die Abgabe einer Unterlassungserklärung beigefügt. Dies ist aber keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Abmahnung.

Allerdings: wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, dann sollte diese individuell formuliert werden.

In jedem Fall ist der Unterlassungsanspruch daher von größerer Bedeutung. Hier falsch zu reagieren kann auf lange Zeit Probleme nach sich ziehen. Bei der Bearbeitung einer Abmahnung muss daher das Hauptaugenmerk auf dem richtigen Umgang mit der Unterlassungsforderung liegen. Ob und wie der Anspruch zu erfüllen ist, muss dann immer im Einzelfall geklärt werden. Über das weitere Vorgehen sollte sich der Abgemahnte nach Beratung durch einen Rechtsanwalt klar werden.

Was Sie nach Erhalt einer Abmahnung tun sollten

Jede Abmahnung stellt ein Problem für den abgemahnten Anschlussinhaber dar. Dieses Problem kann aber gelöst werden.

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf
  • Sofern eine Unterlassungserklärung beigefügt war: geben Sie in keinem Fall die originale Unterlassungserklärung ab!
  • Vertrauen Sie nicht auf Ratschläge, in denen Ihnen geraten wird, die Abmahnung zu ignorieren
  • Notieren Sie sich die Ansprüche und Fristen
  • Nehmen Sie die Hilfe von einem Rechtsanwalt in Anspruch

Optimale Verteidigung gegen eine Tauschbörsen-Abmahnung

Optimal ist ein Sachverhalt, in dem alle Ansprüche abgewehrt werden können. Voraussetzung dafür sind eine Entlastung des Anschlussinhabers und die Erfüllung der sekundären Darlegungslast, letzteres zumindest im gerichtlichen Verfahren. Ist eine Abwehr der Ansprüche möglich, dann sollte diese Möglichkeit auch ergriffen und insbesondere keine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Entfällt die Haftung des Anschlussinhabers, dann müssen auch keine Zahlungen geleistet werden.

Zusammenfassung für Filesharing-Abmahnungen

Urheberrecht ist eine rechtliche Spezialmaterie - gerne helfen wir Ihnen auch in Ihrer Angelegenheit, diese einem wirtschaftlichen Ergebnis zuzuführen.

Mahnbescheid oder Klage nach Filesharing-Abmahnung

Machen Sie sich immer bewusst, dass eine Filesharing-Abmahnung kein Kinderspiel ist, sondern auch in einem gerichtlichen Verfahren enden kann. Gerichtliche Mahnbescheide und Klageverfahren können die Folge sein. Häufig werden die Zahlungsansprüche durch Inkassobüros weiterverfolgt. Es ist daher zu empfehlen, frühzeitig einen Rechtsanwalt beizuziehen. Nach Erhalt einer Klage sollte in jedem Fall ein Rechtsanwalt aufgesucht werden, um richtig reagieren zu können. Zögern Sie hier bitte nicht, sich an einen Anwalt zu wenden: es gilt hier auch, laufende Fristen einzuhalten. Sofern Sie ein Mahnschreiben von einem Inkassobüro, einen gerichtlichen Mahnbescheid oder eine Klage erhalten haben, stehe ich gerne zu Ihrer Verfügung und helfe Ihnen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Lederer

Beiträge zum Thema