Abmahnung von Schalast & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt iAv Digiprotect wegen Urheberrechtsverletzung - Amigos - Sehnsucht, die wie Feuer brennt
Die Firma Digiprotect, seit längerem im Filesharing-Sektor bekannt, lässt sich von einer weiteren Kanzlei vertreten. Neu ist die Kanzlei Schalast & Partner Rechtsanwälte und Notare aus Frankfurt u.a. hinzugekommen.
Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Erstattung der Anwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert in Höhe von 10.000 Euro dargelegt, folglich 651,80 Euro.
Dies könne durch Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 480 Euro auf das Fremdgeldkonto der Kanzlei Schalast & Partner bei der Deutschen Bank Bad Homburg vermieden werden.
Damit hält sich die Kanzlei Schalast und Partner an die Forderungen, die auch andere Kanzleien, die die Firma Digiprotect GmbH vertreten, von den Abgemahnten fordern.
Die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung wird mit all ihren rechtlichen Konsequenzen verlangt unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5100,00 Euro für jeden Fall einer Zuwiderhandlung.
Die Abgabe der Unterlassungserklärung sollte daher keinesfalls ungeprüft erfolgen, erst recht nicht in der vorgelegten Form.
Es erscheint mittlerweile in Anbetracht der Vielzahl von Kanzleien, die Digiprotect vertreten, allerdings immer fraglicher, ob der Urheberrechtsschutz und Leistungsrechtsschutz der Rechteinhaber im Vordergrund steht oder die Gebührenerzielung.
Datum: 29.09.2009
Autor: Gulden
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