Abmahnung von Waldorf Frommer - „Mad Max: Fury Road“ - Was tun?

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Die Münchener Anwaltskanzlei Waldorf Frommer verschickt derzeit vermehrt Abmahnungen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen des illegalen Tauschbörsenangebots (Filesharing) des Filmes „Mad Max: Fury Road“.

Hier erfahren Sie, was Sie tun sollten, wenn Sie ebenfalls ein solches Schreiben erhalten haben:

1. Was wird mir vorgeworfen?

Ihnen wird vorgeworfen, dass über Ihren Internetanschluss der Film „Mad Max: Fury Road“ illegal zum Download angeboten wurde. Werden Dateien in einer Internettauschbörse (wie z. B. BitTorrent) heruntergeladen, werden gleichzeitig automatisch einzelne „Dateienschnipsel“ für andere Nutzer zur Verfügung gestellt. Das illegale öffentliche Zugänglichmachen einer urheberrechtlich geschützten Datei ist jedoch nach § 19a Urhebergesetz rechtswidrig.

2. Wie hat die Kanzlei meine Adresse erfahren?

Die Rechteinhaber des Filmes, hier die Warner Bros. Entertainment GmbH, nehmen ebenfalls an diesen Tauschbörsen teil, um entsprechende Verstöße mit einer speziellen Software zu dokumentieren. Die Software speichert unter anderem die IP-Adresse, über die die Datei heruntergeladen bzw. hochgeladen wurde. Über die IP-Adresse kann jeder Anschluss eindeutig identifiziert werden. Den Namen des Nutzers kennt jedoch nur Ihr Internetprovider. Dieser darf Ihren Namen nicht einfach weitergeben. Daher wurde Ihr Provider im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens verpflichtet, preiszugeben, wem die ermittelte IP-Adresse zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung zugewiesen war.

3. Kann ich das Schreiben nicht einfach ignorieren?

Natürlich können Sie versuchen, einfach so zu tun, als hätten Sie das Schreiben nicht bekommen. Empfehlenswert ist dies allerdings nicht! Zum einen wird die Kanzlei Waldorf Frommer nicht locker lassen und Ihnen weitere Aufforderungen zusenden. Zum anderen besteht die Gefahr, dass die Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden. Hier können weitere Kosten entstehen. Grundsätzlich empfiehlt es sich daher, innerhalb der in dem Schreiben genannten Fristen zu reagieren.

4. Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Neben der Zahlung des Geldbetrages verlangt die Kanzlei von Ihnen die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Darin sollen Sie sich verpflichten, die fragliche Datei im Internet nicht mehr verfügbar zu machen. Das bereits beigefügte Muster sollten Sie jedoch in keinem Fall unterschreiben. Wenn überhaupt empfiehlt es sich, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Insbesondere sollte die Erklärung so formuliert sein, dass Sie kein Schuldeingeständnis darstellt. Da Sie ein Leben lang an diese Erklärung gebunden sind, sollten Sie genau prüfen, ob Sie zur Abgabe tatsächlich verpflichtet sind.

5. Muss ich den geforderten Betrag bezahlen?

Das hängt immer vom Einzelfall ab. Entscheidend ist insbesondere, wer im Haushalt die Datei heruntergeladen haben könnte. Wird der Internetanschluss durch mehrere Personen genutzt, muss geprüft werden, ob der Abgemahnte als Täter oder als sog. Störer für den Urheberrechtsverstoß haftet. Insbesondere zu der sog. Störerhaftung gibt es mittlerweile zahlreiche Gerichtsurteile, die Aussagen dazu treffen, wann eine Haftung vollständig ausscheidet. In jedem Fall kann die geforderte Summe durch die richtige Argumentation reduziert werden.

6. Benötige ich einen Rechtsanwalt?

Grundsätzlich ist es nicht zwingend erforderlich, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Wie bereits beschrieben, sollten Sie das Schreiben aber nicht ignorieren. Wenn Sie selbst antworten, besteht jedoch die Gefahr, dass Sie Angaben machen, die für Sie ungünstig seien könnten. Häufig ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts zudem für Sie im Ergebnis nicht teurer. Durch geschickte Argumentation kann nämlich die an Waldorf Frommer zu zahlende Summe reduziert oder komplett vermieden werden. Zudem wird Ihr Rechtsanwalt Sie darüber informieren, ob in Ihrem Fall die Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung sinnvoll ist oder nicht und diese für Sie formulieren.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema?

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Christian Hoffmann in Kiel bundesweit zur Verfügung.


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