Abmahnung von Waldorf Frommer | Sasse & Partner | Rechtsanwalt Daniel Sebastian | FAREDS erhalten?

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Verschiedene Rechteinhaber lassen sich unserer Kenntnis nach derzeit von den Kanzleien Waldorf Frommer aus München, Sasse & Partner sowie der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft aus Hamburg sowie von Herrn Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin vertreten und durch diese Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen aussprechen. Begehrt werden immer die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines nicht unerheblichen Betrages Schadenersatz und Rechtsverfolgungskosten.

Die Abmahnungen beziehen sich jeweils auf bekannte Film- oder Musikwerke, aber auch TV-Serien (zB „How I Met Your Mother“ oder „The Walking Dead“) sind Gegenstand der Schreiben.

Worum geht es?

Konkret wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen, über seinen Internetanschluss sei das fragliche Werk ohne Erlaubnis des Rechteinhabers verbreitet worden.

Grundsätzlich besteht nach derzeitiger Rechtslage eine Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber für die ermittelte Rechtsverletzung persönlich verantwortlich ist.

Ob diese Vermutung tatsächlich zutreffend ist oder ob sie im Einzelfall entkräftet werden kann, kommt immer auf den jeweiligen Sachverhalt an.

Als Folge dieser Vermutungshaftung sieht der abgemahnte Anschlussinhaber sich mit Zahlungs- und Unterlassungsansprüchen konfrontiert.

Mit der Abmahnung geht es in erster Linie nicht um die Zahlungsansprüche. Viel wichtiger ist der Unterlassungsanspruch.

Die Zahlungsansprüche

Normalerweise werden mit einer Abmahnung immer Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht. Daneben werden außerdem die angefallenen Anwaltskosten sowie ggf. Aufwendungen für die getätigten Ermittlungen und Auskunftverfahren beansprucht. Die Beträge können im Einzelfall durchaus mehrere hundert Euro erreichen. Oft wird ein pauschaler Vergleichsbetrag angeboten, durch dessen Zahlung die Ansprüche vollumfänglich erledigt werden können.

Grundsätzlich ist davon abzuraten, die geltend gemachten Ansprüche ohne anwaltliche Prüfung zu erfüllen. In welchem Umfang die Ansprüche bestehen ist immer eine Frage des Einzelfalls. Schadenersatz muss nur der Täter einer Rechtsverletzung leisten; Erstattungsansprüche hinsichtlich der angefallenen Anwaltskosten kommen hingegen auch bei einem sog. Störer in Betracht. Ob eine Täter- oder Störerhaftung tatsächlich gegeben ist, sollte aber durch einen erfahrenen Anwalt geprüft werden.

Muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden?

Betroffene sollten den Blick jedoch eher auf den Unterlassungsanspruch richten. Denn Unterlassungsansprüche sind in rechtlicher und finanzieller Hinsicht an deutlich schwerwiegendere Folgen geknüpft.

In rechtlicher Hinsicht ist zunächst festzuhalten, dass der Unterlassungsanspruch auf Abgabe einer – grundsätzlich lebenslang bindenden – Unterlassungserklärung gerichtet ist, wobei bei einem Verstoß auch eine Vertragsstrafe fällig würde.

Es kann sein, dass dem Schreiben bereits eine Unterlassungserklärung als Vordruck beiliegt. Sollte hingegen keine Unterlassungserklärung beigefügt sein, so schadet dies der Abmahnung zunächst einmal nicht.

Grundsätzlich gilt, dass bei Bestehen der Unterlassungsansprüche immer eine eigene Erklärung verwendet werden sollte.

Der Unterlassungsanspruch ist in jedem Fall derjenige Anspruch, der in rechtlicher Hinsicht auf lange Jahre hohe finanzielle Risiken in sich birgt. Vor diesem Hintergrund muss es immer erst einmal um diesen Anspruch gehen. Ob und wie der Anspruch zu erfüllen ist, muss dann immer im Einzelfall geklärt werden. Dabei sollte in jedem Fall anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Was Sie tun können

Handeln Sie auf keinen Fall übereilt, sondern nehmen Sie in jedem Fall die Hilfe eines erfahrenen Anwalts in Anspruch.

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf
  • Finger weg von der originalen Unterlassungserklärung oder schlechten Mustern aus dem Internet – in beiden Fällen schaffen Sie sich Nachteile
  • Auf keinen Fall dürfen Sie die Abmahnung ignorieren – es drohen eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage
  • Notieren Sie die Fristen aus der Abmahnung
  • Bevor Sie reagieren: Anwalt fragen!


Urheberrecht ist eine rechtliche Spezialmaterie, so dass ein Vorgehen im Falle einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ohne anwaltliche Hilfe bestenfalls als risikofreudig bezeichnet werden kann. Im Regelfall ist eine anwaltliche Beratung bzw. Vertretung schon deswegen notwendig, weil Abmahnungen sich nie nach Abgabe nur einer Unterlassungserklärung in Luft auflösen. Der dann folgende Schriftverkehr wird jeden juristischen Laien überfordern und schlimmstenfalls im gerichtlichen Verfahren enden. Deshalb sollte frühzeitig eine anwaltliche Vertretung in Erwägung gezogen werden.

Rechtsanwalt Matthias Ledere


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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