Abmahnung von Waldorf Frommer – was tun?

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Was tut die Kanzlei Waldorf Frommer?

Als Vertreter von Musik- und Filmunternehmen versendet die Kanzlei Waldorf Frommer jedes Jahr unzählige Abmahnungen. Meist wird den Betroffenen eine Urheberrechtsverletzung über Filesharing-Plattformen wie Bittorrent vorgeworfen. Die Anwälte von Waldorf Frommer fordern auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und eine relativ hohe Summe Schadensersatz zu bezahlen, worunter auch das Honorar für ihre eigene Tätigkeit fällt.

Wie funktioniert Filesharing?

Beim Filesharing werden bestimmte Systeme („Peer-to-Peer-Netzwerke“ oder auch „P2P-Netzwerke“) wie z. B. Bittorrent eingesetzt. Dabei hat jeder der Teilnehmer ein Programm auf seinem Computer installiert. Dieses Programm legt einen Ordner fest, dessen Inhalt von anderen Nutzern zum Herunterladen zur Verfügung steht („Upload“) und in dem Daten abgespeichert werden, die man selbst heruntergeladen hat („Download“). Die Filesharing-Software teilt Dateien, die man herunterlädt, in kleine Segmente, die eines nach dem anderen von allen Teilnehmern bezogen werden, die diese Datei in ihrem Upload-/Download-Ordner haben. Jedes der fertig heruntergeladenen Segmente landet im eigenen Upload-/Download-Ordner und wird dadurch wiederum für andere Nutzer zugänglich. Erst wenn alle Segmente einer Datei vollständig heruntergeladen wurden, werden diese vom Programm wieder zur ursprünglichen Datei zusammengefügt.

Die Ermittler der Rechteinhaber laden deshalb einzelne Segmente einer urheberrechtlich geschützten Datei herunter und erhalten dadurch die IP-Adresse aller Nutzer, die irgendwelche Segmente der Datei anbieten, weil zu diesen Nutzern ja eine Internetverbindung besteht. Über diese IP-Adresse beantragen die Anwälte von Waldorf Frommer bei Gericht einen Auskunftsbeschluss gegen die jeweiligen Internet-Anbieter, damit sie von ihnen die Wohnanschrift der Nutzer erhält. Im Anschluss daran erhalten diese eine Abmahnung.

Wie stehen die Chancen die Forderungen abzuwehren?

Aufgrund der sog. „Störerhaftung“ ist es egal, ob der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung selbst begangen hat. Es wird nur danach gefragt, ob dies über seinen Anschluss geschehen ist. Der Anschlussinhaber muss dann im Wege der sog. „sekundären Darlegungslast” nachvollziehbar vortragen, dass ein anderer als Täter ernsthaft in Betracht zu ziehen ist.

Wenn der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung selbst begangen hat, bleibt meist nur die Möglichkeit, die Forderung durch Vergleichsverhandlungen deutlich zu reduzieren.

War der Anschlussinhaber aber nicht selbst der Täter, so besteht häufig die Chance, die gesamte Forderung von Waldorf Frommer ohne ein gerichtliches Verfahren abzuwehren. Besonders wenn weitere Personen im Haushalt des Anschlussinhabers leben (z. B. Familienangehörige oder Mitbewohner) oder möglicherweise Besucher die Urheberrechtsverletzung begangen haben könnten, kann dies durchaus gelingen.

Ob der Anschlussinhaber haftet, ist jedoch stets im Einzelfall zu beurteilen und kann – zumindest von seriösen Anwälten – nicht pauschal vorhergesagt werden. Am Ende entscheidet darüber das Gericht und im außergerichtlichen Bereich tauschen sich die Anwälte auf beiden Seiten nur darüber aus, welche Karten sie in der Hand haben.

Wie sollte ich mich bei einer Abmahnung verhalten?

Keine Panik, Ruhe bewahren ist das oberste Gebot. Auch wenn die Fristen der Abmahnanwälte wie Waldorf Frommer in der Regel sehr kurz angesetzt sind, ist es für einen auf solche Fälle spezialisierten Anwalt kein Problem, sehr schnell zu reagieren.

Man sollte allerdings nicht selbst tätig werden und auf keinen Fall die in der Abmahnung enthaltene Unterlassungserklärung abgeben oder zur Kanzlei Waldorf Frommer selbst Kontakt aufnehmen oder gar Zahlungen leisten. Dann hat es nämlich auch ein Fachmann für Filesharing-Fälle äußerst schwer, die bereits begangenen Fehler wieder zu korrigieren.

Wir bieten unseren Mandanten im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung an, die Abmahnung zu prüfen und die Erfolgschancen sowie die daraus resultierenden Möglichkeiten gemeinsam zu besprechen.



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