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Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Ein freudiges Ereignis“ für die Universum Film GmbH

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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films „Ein freudiges Ereignis“ für die Universum Film GmbH mit einer Geldforderung in Höhe von 815,00 Euro

Derzeit werden wieder Personen mit der Anschuldigung konfrontiert, urheberrechtlich geschütztes Film-Material unerlaubt verbreitet zu haben. Dieses Vergehen wurde durch eine Ermittlungsfirma angeblich beweissicher festgestellt. Was daraufhin folgt, ist eine Abmahnung. Solch eine Abmahnung ist mit weitreichenden Konsequenzen verbunden und sollte in jedem Fall kritisch geprüft werden. Der Laie kann nur schwer entscheiden, ob die Forderung der Waldorf Frommer Abmahnung für „Ein freudiges Ereignis“ berechtigt ist. Die Einschätzung darüber hängt von vielen Faktoren ab. Die Gegenseite geht in der Abmahnung pauschal immer von einer Grundannahme aus, dass der angeschriebene Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung direkt und persönlich verantwortlich ist. Dieses ist jedoch nicht immer der Fall.

Was wird in der Abmahnung von Waldorf Frommer für „Ein freudiges Ereignis“ gefordert?

Der Betroffene wird aufgefordert, das gerügte Verhalten zu beenden und dieses mit Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu bekräftigen. In den meisten Fällen muss solch eine Erklärung abgeben werden. Mit der fristgerechten Abgabe einer Unterlassungserklärung werden eine Unterlassungsklage und eine einstweilige Verfügung abgewendet. In den meisten Fällen muss solch eine Erklärung auch abgeben werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass die in der Abmahnung mitgeschickte Erklärung verwendet werden muss. Es ist dem Empfänger der Waldorf Frommer-Abmahnung für „Ein freudiges Ereignis“ freigestellt, eine neu formulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese ist im Optimalfall von einem Anwalt verfasst, der sich mit der Materie auskennt. Doch in dem Abmahnschreiben geht es nicht nur um den Unterlassungsanspruch. Der Betroffene wird auch aufgefordert, einen Geldbetrag zu zahlen. Pauschal setzen die Anwälte 815,00 Euro für die Rechtsverletzung an. Die Geldforderung sollte in jedem Fall kritisch geprüft werden. Ziel einer Verteidigung ist es, dass der Abgemahnte so wenig Kosten wie möglich hat. Erreicht werden kann dieses durch das Zurückweisen unberechtigter Anteile. Pauschal lässt es sich nicht beantworten, was in dem jeweiligen Fall möglich ist. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass eine Verteidigung gute Chancen hat.

Gerne können Abgemahnte sich im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden und die Angelegenheit besprechen. In der Vergangenheit konnten die Dr. Wachs Rechtsanwälte sehr erfolgreich die Interessen von Abgemahnten schützen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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