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Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Flug 7500 - Sie sind nicht allein

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Mit einer Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen „Flug 7500 – Sie sind nicht allein“ im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung in Peer-to-Peer Netzwerken geht die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer gegen Internet-Anschlussinhaber vor, denen zur Last gelegt wird, den Film „Flug 7500 – Sie sind nicht allein“ Dritten unerlaubt zum Download angeboten zu haben.

Was wird in der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Flug 7500 – Sie sind nicht allein“ gefordert?

Wegen dieser angeblichen Rechtsverletzung macht die Kanzlei Waldorf Frommer Schadenersatz und Unterlassungsansprüche geltend. Der Betroffene wird aufgefordert, einen Geldbetrag in Höhe von 815 € zu zahlen. Diese Summe setzt sich wiederum aus 600 Euro Schadenersatz und 215 € Anwaltskosten zusammen. Hinzu wird der Empfänger der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Flug 7500 – Sie sind nicht allein“ verpflichtet, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es gegen die Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Flug 7500 – Sie sind nicht allein“?

Unterschiedliche Ansatzpunkte sind denkbar, um sich gegen die Abmahnung von Waldorf Frommer für „Flug 7500 – Sie sind nicht allein“ zu wehren. Erst einmal muss grundlegend hinterfragt werden, ob die geforderten 815 € überhaupt angemessen sind. Hier streiten sich regelmäßig Anwälte und Abmahnung der Kanzlei darüber, was in solch einem Fall denn berechtigt ist. Weiterführend muss geprüft werden, unter welchen Bedingungen die angebliche Rechtsverletzung stattgefunden hat. Es muss unterschieden werden, ob der angeschriebene Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat oder etwa Dritte.

Sollten Dritte die Rechtsverletzung begangen haben, muss wiederum unterschieden werden, in welchem Verhältnis diese zum Anschlussinhaber stehen. Es macht einen Unterschied, ob zum Beispiel im Haushalt minderjährige Kinder oder etwa der Ehegatte bzw. Besucher den Film „Flug 7500 – Sie sind nicht allein“ zum Download angeboten haben. Die gegnerische Seite geht in der Abmahnung grundlegend davon aus, dass der registrierte Anschlussinhaber die Rechtsverletzung auch begangen hat. Sollte dieses nicht der Fall sein, so muss dies der Gegenseite mitgeteilt werden. Doch vorschnell und unüberlegt ohne anwaltliche Beratung sollte das nicht geschehen. Oftmals belasten Abgemahnte ohne das Wissen über die Folgen mögliche Täter. Immer sollte daher Rücksprache mit ein Anwalt gehalten werden.

Was bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte im Falle der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Flug 7500 – Sie sind nicht allein“?

Wenn auch Sie mit einer Abmahnung von Waldorf Frommer für „Flug 7500 – Sie sind nicht allein“ konfrontiert werden, dann können sich gerne im Rahmen der kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. In diesem ersten Telefonat bespricht Dr. Wachs mit Ihnen die Angelegenheit. Eine mögliche Verteidigung bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte zu einem vorher festgelegten pauschalen Abgeltungsbetrag an. Ein Kostenrisiko ist somit minimiert – gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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