Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Homeland – About A Boy", "Shalwar Kameez", "Trylon and Perisphere"

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Waldorf Frommer mahnt derzeit folgende Episoden ab: „Homeland – About A Boy“, „Homeland – Shalwar Kameez“, „Homeland – The Drone Queen “, „Homeland – Trylon and Perisphere“, Auftraggeber ist Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH.

US amerikanische Serien erfreuen sich derzeit einer enormen Beliebtheit auch beim deutschen Filmpublikum. Mit der gesteigerten Popularität erwächst auch die Gefahr, dass die Serien hinsichtlich der unerlaubten Verbreitung überwacht werden. Dabei spielt es für den Rechteinhaber keine Rolle, ob die Serien 13 im deutschen Fernsehen ausgestrahlt wurden. Die freie Ausstrahlung erlaubt es nicht, die Serien auch unerlaubt im Internet herunterzuladen und zu verbreiten. In welcher Form und wie weitläufig die Serien im Fernsehen und Stream verbreitet werden, bestimmt der Rechteinhaber und behält es sich vor, widerrechtliche Handlungen auch abzumahnen.

In einem aktuell zur Prüfung vorliegenden Fall wurde hierzu die Rechtsanwaltskanzlei Waldorffrommer beauftragt, Rechtsverletzung an den Episoden „Homeland – About A Boy“, „Homeland – Shalwar Kameez“, „Homeland – The Drone Queen “, „Homeland – Trylon and Perisphere“ abzumahnen. Oftmals werden Betroffene auch dabei ertappt zeitgleich oder kurz nacheinander mehrere Episoden heruntergeladen zu haben. Somit erhöht sich der geforderte Geldbetrag der Gegenseite enorm.

Sollte der Verdacht bestehen, dass über einen Internetanschluss urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet wurde, wendet sich die gegnerische Kanzlei erst einmal an den registrierten Anschlussinhaber. In erster Linie wird dieser zur Verantwortung gezogen. Rechtlich betrachtet ist es jedoch kompliziert, nicht immer ist der registrierte Anschlussinhaber für das Verhalten Dritter verantwortlich und muss zahlen. Je nach Fallkonstellation kann somit der Schadensersatz zurückgewiesen werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die geforderte Summe aus Schadenersatz und Aufwendungsersatz besteht. Darum ist der Anschlussinhaber nicht komplett aus der Verantwortung genommen, Geld zu zahlen. Auch wenn er nicht für die Rechtsverletzung an „Homeland – About A Boy“, „Homeland – Shalwar Kameez“, „Homeland – The Drone Queen “, „Homeland – Trylon and Perisphere“ verantwortlich ist, kann die Gegenseite weiterhin die Erstattung der angefallenen Anwaltskosten geltend machen.

Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass durch eine anwaltliche Vertretung die Chancen sehr hoch sind, den geforderten Betrag zumindest in Anteilen zurückzuweisen. Doch in der Abmahnung von Waldorf Frommer für „Homeland – About A Boy“, „Homeland – Shalwar Kameez“, „Homeland – The Drone Queen “, „Homeland – Trylon and Perisphere“ geht es nicht nur um Geld. Der Betroffene wird auch aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungs- und verpflichtet Erklärung abzugeben. Regelmäßig sind den Abmahnungen bereits solche Erklärungen beigefügt. Diese müssen und sollen jedoch nicht ungeprüft verwendet werden. Es besteht durchaus die Möglichkeit, solch eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung neu zu formulieren. Hiervon sollte der Betroffene auf jeden Fall Gebrauch machen.

Wenn auch Sie mit einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen „Homeland – About A Boy“, „Homeland – Shalwar Kameez“, „Homeland – The Drone Queen “, „Homeland – Trylon and Perisphere“ konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne im Rahmen der kostenlosen, telefonischen ersten Schätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. In diesem Telefonat bespricht Dr. Wachs mit Ihnen die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Verteidigung und die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte aus Hamburg


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