Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Popcorn Time“

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Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit verstärkt Nutzer der beliebten Software „Popcorn Time“ aufgrund von Urheberrechtsverletzungen ab. Die Plattform wirbt auf ihrer Internetseite damit, dass aktuelle Blockbuster, wie etwa der Film „12 Years A Slave“, kostenlos „gestreamt“ werden können.

Kein Streaming wie im Fall Redtube

Tatsächlich handelt es sich dabei jedoch nicht um reines Streaming. Vielmehr steckt hinter der Software ein BitTorrent-Client. Dies hat zur Folge, dass beim Nutzen der Software Teile der Dateien anderen Nutzern verfügbar gemacht werden. Das Gleiche geschieht, wenn die seit kurzem verfügbare Android-App für mobile Geräte genutzt wird.

Schadensersatzanspruch und Unterlassungserklärung überprüfen

Die Abmahnungen sind daher in vielen Fällen berechtigt. Abgemahnte können sich in einem derartigen Fall auch nicht darauf berufen, von dem illegalen Bereitstellen nichts gewusst zu haben, da es insoweit auf ein Verschulden nicht ankommt. Dennoch sollten Betroffene den geforderten Schadensersatzanspruch nicht ohne genaue Prüfung des Sachverhalts zahlen. Auch ist es zu empfehlen, die beigefügte Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen, sondern diese zuvor durch einen Rechtsanwalt modifizieren zu lassen. Die gesetzten Fristen sollten Sie jedoch in jedem Fall beachten.

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, steht Ihnen die Kanzlei VerwaltungZweiPunktNull in Kiel jederzeit für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung. Vor allem in Fällen, in denen der Internetanschluss von mehreren Personen genutzt wird und nicht festgestellt werden kann, wer die Urheberrechtsverletzung begangen hat, bestehen teilweise gute Möglichkeiten, sich gegen die Abmahnung zu wehren.

Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten? Rechtsanwalt Dr. Christian Hoffmann hilft Ihnen bundesweit!


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