Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Spy Susan Cooper Undercover

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815,00 fordert das Unternehmen Twentieth Century durch seine Anwälte von demjenigen, der in Verdacht geraten ist, den Film Spy – Susan Cooper Undercover unerlaubt verbreitet zu haben. „In Verdacht geraten“ deswegen, weil im Zusammenhang mit der vorangehenden Ermittlung keine konkrete Aussage über den Täter gemacht werden kann, sondern nur festgestellt wird, über welchen Internetanschluss der Film Spy – Susan Cooper Undercover verbreitet wurde. Die Ermittlung endet immer an der Haustür und hinterlässt daher eher Vermutungen und weniger tatkräftige Beweise. Daher bedient sich die Kanzlei Waldorf Frommer, die in der Angelegenheit auftritt dem Recht, dem Anscheinsbeweis nach zu argumentieren. Das bedeutet, dass davon ausgegangen wird, dass der Anschlussinhaber und der Täter ein und dieselbe Person sind. Das ist jedoch nicht immer der Fall und selbst wenn es so ist, dann bestehen immer noch unterschiedliche Möglichkeiten einer Verteidigung und Abwehr der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Spy – Susan Cooper Undercover.

Empfänger der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Spy – Susan Cooper Undercover sollten sich informieren.


Nur die wenigsten wissen, was nach dem Erhalt solch eine Abmahnung zu tun ist. Um einen grundlegenden Überblick über Handlungsmöglichkeiten zu erhalten, sollten sich Betroffene im Rahmen einer ersten Internetrecherche informieren. Hinzugezogen werden sollte danach eine Beratung durch einen in der Materie kundigen Anwalt. In der Regel ist diese erste Einschätzung kostenlos und ein Kostenrisiko ist somit minimiert. Erst dann, wenn der Betroffene informiert und aufgeklärt ist, sollte er sich entscheiden. Welchen Weg der Empfänger der Waldorf Frommer Abmahnung für Spy – Susan Cooper Undercover geht, ist Typ–abhängig. Manch einer fühlt sich von der Abmahnung zutiefst verletzt und wählte den Weg der Konfrontation. Eine Geldzahlung wird in diesem Fall regelmäßig kategorisch abgelehnt. Diese Entscheidung führt in der Regel zu einer kostenintensiven Klage oder einem Mahnverfahren.

Andere wiederum wollen die Angelegenheit schnellstmöglich beenden, bezahlen einen Betrag unter 200 € Anwaltskosten, um die Angelegenheit außergerichtlich zu beenden und müssen sich nicht jahrelang mit der gegnerischen Seite und weiteren Zahlungsaufforderung herumschlagen.

Damit auch Sie bei der Entscheidungsfindung unterstützt werden, bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte die Möglichkeit einer kostenlosen, telefonischen ersten Schätzung an. In diesem Gespräch geht es darum, die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung zu erklären. Gerne helfen auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte aus Hamburg


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