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Abmahnung von Waldorf Frommer wegen "Tammy - Voll abgefahren" im Auftrag der Warner Bros Entertainment

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Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Wird auch Ihnen vorgeworfen, Dritten ein urheberrechtlich geschütztes Filmwerk zum Download bereitgestellt zu haben? Dann sind Sie kein Einzelfall. Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München gehört zu den größten Kanzleien, die Rechtsverletzung in Filesharing-Börsen abmahnen. Regelmäßig wird von Internetanschluss-Inhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Geldbetrags in Höhe von 815 € gefordert. Die Summe wiederum setzt sich zusammen aus 600 Euro Schadenersatz und 215 Euro Anwaltskosten. In einem aktuell zur Prüfung vorliegenden Fall mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München die Rechtsverletzung an dem Film „Tammy – Voll abgefahren“ ab.

Mit der Abmahnung wendet sich die Kanzlei Waldorf Frommer erst einmal an den registrierten Anschlussinhaber. Dieser jedoch hat natürlich die Möglichkeit, sich gegen die Abmahnung zu wehren. Im Rahmen einer Verteidigung muss berücksichtigt werden, wer die Rechtsverletzung begangen hat. In vielen Fällen hat nicht etwa der Abgemahnte, sondern eine dritte Person die Rechtsverletzung begangen. In diesem Fall kann ein Teil der Geldforderung zurückgewiesen werden. Abgesehen davon muss im Rahmen einer anwaltlichen Vertretung geprüft werden, ob die geforderte Summe wirklich angemessen ist. Regelmäßig streiten sich hier Anwälte mit den abmahnenden Kanzleien. Pauschal lässt es sich nicht beantworten, was in dem jeweiligen Fall möglich ist. Die Praxis jedoch hat gezeigt, dass eine Reduzierung der geforderten Summe in vielen Fällen erfolgreich ist.

Nach dem Erhalt der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Tammy – Voll abgefahren“ geht es darum, dass der Betroffene grundlegend darüber informiert wird, welche absehbaren Chancen, Risiken und Kosten eine Verteidigung mit sich bringt. Wer sich gegen eine Abmahnung wehrt, der tut dieses in erster Linie außergerichtlich. Der Abmahnfall ist ein zivilrechtliches Verfahren, indem dem Betroffenen eine Lösungsmöglichkeit vorgeschlagen wird, auf die er nicht unbedingt eingehen muss. Die gegnerische Seite macht erst einmal einen Vorschlag, wobei der Betroffene immer die Möglichkeit hat, einen Gegenvorschlag zur Einigung zu machen. Von der Gegenseite vorgelegte Schriftstücke sollten nicht ohne Rücksprache mit einem Anwalt unterzeichnet werden. Wer hier vorschnell und unüberlegt eine Unterschrift leistet, der schwächt oftmals seine noch gute Ausgangslage. In der Vergangenheit haben abmahnende Kanzleien regelmäßig eine Unterlassungserklärung beigefügt, nach der eine Verhandlung bezüglich der geforderten Geldsumme nicht mehr möglich war. Der Laie kann hier nur schwer einsehen, zu welchen rechtlichen Konsequenzen und Verpflichtungen eine Unterschrift führt.

Um die Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Tammy – Voll abgefahren“ auch mal von einer anderen Seite beleuchten zu lassen, bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte die Möglichkeit einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an. In diesem Gespräch geht es darum, die Angelegenheit konkret zu besprechen und Lösungswege aufzuzeigen. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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