Abmahnung Waldorf Frommer für Getty Image International wegen unzulässiger Bildverwendung

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Inhalt der Abmahnung

Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Getty Images International aus Irland. Die Getty Images International wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München.

In der Abmahnung lässt die Getty Images International durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer die unerlaubte Verwendung von geschütztem Bildmaterial auf einer Internetseite vorwerfen.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Auskunft über den Umfang der Verwendung sowie die Herkunft des verwendeten Bildmaterials zu erteilen.

Zum Unterlassungsanspruch:

Vorgefertigte Unterlassungserklärungen sind häufig zu weit gefasst. Eine solche zu weit gefasste Unterlassungserklärung sollte nicht unterschrieben, sondern zunächst auf die Pflichtangaben reduziert werden. Andererseits muss darauf geachtet werden, dass eine abgeänderte Erklärung - sogenannte modifizierte Unterlassungsverpflichtungserklärung - nicht zu eng formuliert wird. In einem solchen Fall wäre sie nicht geeignet, die für eine Unterlassungsklage erforderliche Wiederholungsgefahr auszuräumen. Der Unterlassungsgläubiger könnte sofort Unterlassungsklage erheben.

Zum Auskunftsanspruch:

Bei urheberrechtlichen Abmahnungen im Falle unerlaubter Verwendung von geschütztem Bildmaterial beansprucht der geschädigte Rechteinhaber regelmäßig auch einen Schadensersatz. Dieser Schadensersatzanspruch wird gewöhnlich nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnet. Bei dieser Berechnungsmethode ist zu fragen, was vernünftige Vertragsparteien als Vergütung für die vorgenommene Bildverwendung vereinbart hätten. Dabei kann ausschlaggebend sein, wie, wo und wie lange eine unerlaubte Verwendung erfolgte. Häufig wird zur Berechnung der Schadenshöhe die MFM-Empfehlung (Honorarempfehlung der Mittelstandgemeinschaft Foto-Marketing für Bildhonorare) herangezogen. Gegebenenfalls kommen Zuschläge für nicht erfolgte Bildquellennachweise in Betracht. Um den Schaden überhaupt berechnen zu können, macht der Rechteinhaber zuvor einen Auskunftsanspruch geltend. Aufgrund der vom Verletzer gemachten Angaben berechnet der Rechteinhaber die Schadenshöhe.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereich des Urheberrechts mit Schwerpunkt unzulässiger Verwendung fremder Fotos kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Herzlichst, Ihre Virabell Schuster


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